ZHK begrüsst klaren Entscheid zur Schattenwurfregelung

Der Kantonsrat hat mit eindeutigem Votum die Schattenwurfregelung für Hochhäuser in der kantonalen Allgemeinen Bauverordnung gelockert. Hochhäuser in Zürich dürfen neu drei Stunden Schatten werfen. Die ZHK begrüsst diesen Entscheid klar. Sie erhofft sich, dass dadurch der Bau von Hochhäusern erleichtert und die städtebauliche innere Verdichtung gefördert werden kann.

Die ZHK, welche sich bereits an der Vernehmlassung zur geplanten Änderung der Allgemeinen Bauverordnung beteiligt hat, begrüsst den Entscheid des Kantonsrates. Für eine nachfragegerechtere Entwicklung auf dem Immobilienmarkt ist es entscheidend, dass eine grössere Ausnützung der Baufläche in den urbanen Zentren ermöglicht wird. Zu diesem Zweck müssen die oftmals starren Bauvorschriften gelockert werden. Die neue Schattenwurfregelung ermöglich im Rahmen der Verdichtung eine flexiblere Platzierung von Hochhäusern, was sehr zu begrüssen ist.

Die Allgemeine Bauverordnung schreibt heute vor, dass – vereinfacht gesagt – im Kanton Zürich ein Hochhaus bewohnte Gebäude in seiner Nachbarschaft und benachbarte Grundstücke in Wohnzonen im Winter nicht länger als zwei Stunden beschatten darf. Die Vorlage des Regierungsrats sieht vor, diese Maximaldauer, die sogenannte Schattenwurfregelung, auf drei Stunden zu erhöhen. Dadurch soll der Bau von Hochhäusern erleichtert und die städtebauliche innere Verdichtung gefördert werden.

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag, 28. Juni 2021 klar dafür gestimmt, die Schattenwurfregelung zu lockern. Mit 142 zu 27 Stimmen wurde die Vorlage des Regierungsrates unterstützt, einzig Grüne und AL stimmten gegen die Änderung.

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