Die Zürcher Handelskammer (ZHK) zählt zu den ältesten und traditionsreichsten Wirtschaftsverbänden der Schweiz. Basierend auf dem Vertrauen, welches die Wirtschaft der ZHK entgegenbringt, besteht die Möglichkeit, die Direktorin (den Direktor) oder die Präsidentin (den Präsidenten) der ZHK als Ernennungsinstanz für unabhängige Schiedsgutachter oder Experten zu bezeichnen.
Die Musterklausel dazu lautet wie folgt:
«Sollten sich die Parteien über den … [«Preis», «Marktwert», oder sonstige Variabel] nicht einigen können, so kann jede Partei um die Einsetzung eines (einer) … [«Schiedsgutachters (Schiedsgutachterin)» oder «Experten (Expertin)»] durch die (den) … [«Direktor(in)» oder «Präsident(in)»] der Zürcher Handelskammer ersuchen.»
Die Gebühr für eine Ernennung beträgt CHF 1‘500.