Sinnvolle neue Schattenwurfregelung

Die ZHK begrüsst das Ansinnen des Regierungsrats, die Schattenwurfregelung für Hochhäuser in der kantonalen Allgemeinen Bauverordnung zu lockern. Gleichzeitig plädiert sie für weitere Vereinfachungen der Bauvorschriften.

Die Allgemeine Bauverordnung schreibt heute vor, dass – vereinfacht gesagt – im Kanton Zürich ein Hochhaus bewohnte Gebäude in seiner Nachbarschaft und benachbarte Grundstücke in Wohnzonen im Winter nicht länger als zwei Stunden beschatten darf. Der Entwurf des Regierungsrats sieht vor, diese Maximaldauer auf drei Stunden zu erhöhen. Dadurch soll der Bau von Hochhäusern erleichtert und die städtebauliche innere Verdichtung gefördert werden.

Die ZHK begrüsst diesen zur Vernehmlassung unterbreiteten Vorschlag ausdrücklich. Für eine nachfragegerechtere Entwicklung auf dem Immobilienmarkt ist es entscheidend, dass eine grössere Ausnützung der Baufläche in den urbanen Zentren ermöglicht wird.

Zu diesem Zweck müssen die oftmals starren Bauvorschriften gelockert werden. Die ZHK betont in ihrer Stellungnahme auch, dass es eine weitergehende Verschlankung des Baurechts über diese technische Anpassung hinaus braucht. Die Realisierung von Bauwerken muss dank weniger Vorschriften einfacher und vor allem schneller werden, damit rascher auf sich verändernde Marktsituationen reagiert werden kann. Damit könnte auch dem gegenwärtigen Druck auf die Mietpreise wirksam entgegengewirkt werden.

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