Die Swiss Rules of International Arbitration (Swiss Rules, Internationale Schweizerische Schiedsordnung) sind wirksame und kosteneffiziente Regeln zur verbindlichen und vertraulichen aussergerichtlichen Streitbeilegung, welche die Swiss Chambers‘ Arbitration Institution (SCAI) anbietet.
Die Swiss Rules vereinheitlichten und ersetzten 2004 die früheren kantonalen Schiedsordnungen der Industrie- und Handelskammern beider Basel, Bern, Genf, Neuenburg, Tessin, Waadt und Zürich. Die revidierten Swiss Rules traten am 1. Juni 2012 in Kraft. Damit setzte die Zürcher Handelskammer ihre seit 1911 bestehende Schiedstradition fort und verbindet bewährte Praxis mit modernen internationalen Standards.
Schiedsverfahren sind allgemein schneller und kostengünstiger als staatliche Gerichtsverfahren, besonders in internationalen Angelegenheiten. Zudem haben die Parteien das Recht, bei der Bestellung des Schiedsgerichts ihren Schiedsrichter resp. ihre Schiedsrichterin vorzuschlagen, zum Beispiel aufgrund spezifischer Branchenkenntnisse. Die Swiss Rules ermöglichen neben dem ordentlichen Verfahren ein beschleunigtes Verfahren, bei dem ein Schiedsspruch bereits nach sechs Monaten nach Zustellung der Akten an das Schiedsgericht vorliegen kann. Internationale Übereinkommen sorgen dafür, dass sich Schiedssprüche weltweit in der Regel einfacher durchsetzen lassen als Urteile staatlicher Gerichte.
Es besteht auch die Möglichkeit, Schiedsverfahren mit einem vorgängigen Mediationsverfahren zu verbinden.
Die Schweiz insgesamt und Zürich als wichtiger Wirtschaftsstandort sind attraktive Schiedsplätze. Dafür sorgen politische Neutralität und Stabilität, eine schiedsfreundliche staatliche Rechtsordnung, eine grosse Auswahl an spezialisierten Anwältinnen und Anwälten, eine ausgezeichnete Infrastruktur und Verkehrsanbindung.
Die SCAI-Schiedsverfahren unter den Swiss Rules betreut ein unabhängiger, aus international erfahrenen Schiedspraktikerinnen und Schiedspraktikern bestehender Schiedsgerichtshof, der von einem Sekretariat unterstützt wird.