Bericht aus dem Zürcher Kantonsrat: Die WAK lehnt die «Wohnungsinitiative» ab

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) lehnt die «Wohnungsinitiative» ab – und stellt ihr einen Gegenvorschlag gegenüber.

Um was geht es?

Die «Wohnungsinitiative» ist eine von fünf Volksinitiativen zur Wohnungspolitik, die im Kanton Zürich derzeit hängig sind. Mit dieser Volksinitiative sollen Kanton und Gemeinden den Verfassungsauftrag erhalten, für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu sorgen und ökologische Bauweisen zu fördern. Zudem soll eine kantonale öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet werden, welche günstige Wohnungen bereitstellt und gemeinnützige Wohnbauträger unterstützt. 

Der Gegenvorschlag des Regierungsrats will den Kanton und Gemeinden auf Verfassungsebene beauftragen, günstige Rahmenbedingungen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot zu schaffen. Diese Rahmenbedingungen soll der Regierungsrat innert drei Jahren konkretisieren und dem Kantonsrat vorlegen.

Was sagen die politischen Parteien?

Tritt der Staat als Bieter mit öffentlichen Mitteln auf, steigen die Erwartungen der Verkäufer. Es entsteht ein Bieterwettbewerb zwischen Gemeinden und Privaten. Schon heute zeigt die Praxis, dass öffentliche Käufer oft Höchstpreise bezahlen. Das treibt das allgemeine Preisniveau nach oben – zulasten von Mietern, Steuerzahlern und künftigen Wohneigentümern. Gleichzeitig schrumpft das frei verfügbare Angebot. Gewinnund Erneuerungsprojekte werden seltener realisiert, Sanierungen verschoben.

Die Kommissionsminderheit aus Grünen, SP und AL unterstützt die Volksinitiative. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt würde bestehende Massnahmen und Bauträger ergänzen und Wohnraum bereitstellen, der tatsächlich günstig und nachhaltig sei. Die notwendigen finanziellen Mittel könne der Kanton auf dem Markt günstig aufnehmen. Den Gegenvorschlag beurteilt die Minderheit als inhaltsleer und überflüssig. 

Wie geht es weiter?

Über die Volksinitiative wie auch den Gegenvorschlag wird als nächstes der Kantonsrat beraten – dies dürfte noch in diesem Halbjahr erfolgen. Eine Volksabstimmung wird für Mitte 2026 erwartet.

Was ist die Meinung der ZHK?

Die Zürcher Handelskammer lehnt die Volksinitiative ab und unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, als Immobilienmakler zu fungieren. Um den Wohnungsmangel zu entschärfen, müssen mehr Wohnungen gebaut werden. Durch eine schlankere Regulierung, Abbau von Vorschriften sowie ein Verkürzen von Bewilligungsfristen kann das Erstellen von neuem Wohnraum erleichtert werden.

Zurück zur Übersicht