(CONNECT) Die UBS AG und der französische Staat haben ihren insgesamt zwölf Jahre dauernden Steuerstreit wegen unrechtmässiger Kundenwerbung und schwerer Geldwäsche aussergerichtlich geklärt. Laut einer Mitteilung der Zürcher Grossbank zahlt sie „im Zusammenhang mit ihren grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten in Frankreich zwischen 2004 und 2012“ eine Geldstrafe in Höhe von 730 Millionen Euro und leistet zivilrechtlichen Schadenersatz von 105 Millionen Euro. Die UBS freue sich, ihre diesbezüglichen Altlasten beigelegt zu haben.
Im Februar 2019 hatte das Pariser Strafgericht die UBS erstmals wegen unerlaubter Geldgeschäfte und Beihilfe zur Geldwäsche zur Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt. In zweiter Instanz erfolgte 2021 ebenfalls ein Schuldspruch, jedoch wurde die Busse auf 1,74 Milliarden Euro reduziert. Auch der Kassationshof sprach die Grossbank 2023 schuldig, hob jedoch die finanzielle Strafzahlung wegen formaler Fehler auf und verfügte eine erneute Prüfung.
Die Beilegung dieses Altfalls steht laut Bank „im Einklang mit der Absicht von UBS, solche Angelegenheiten im besten Interesse aller Beteiligten zu lösen“. Für diese Angelegenheit habe sie vollständige Rückstellungen gebildet. ce/mm