Online-Politcafé der ZHK: Unternehmerische Verantwortung und Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung

Anlässlich eines weiteren Online-Politcafés der Zürcher Handelskammer (ZHK), welches von Roman Obrist, Leiter Wirtschaftspolitik, moderiert wurde, diskutierten Expertinnen und Experten, wie internationale Standards zu Wirtschaft und Menschenrechten die Unternehmen verstärkt zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung verpflichten. Im Fokus stand die Frage, welche Erwartungen Stakeholder an Unternehmen stellen und welche Herausforderungen Unternehmerinnen und Unternehmer dabei meistern müssen.

Internationale und nationale Standards fordern Unternehmen zunehmend dazu auf, ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrzunehmen und menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen vorzunehmen. Gerade in Europa entwickeln sich die rechtlichen Anforderungen für eine Pflicht zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung rasch weiter. Im Prinzip beruhen die verschiedenen Regelungen alle auf denselben internationalen Standards, darunter die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Situation in der Schweiz

Wie Amina Joubli, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ressort Internationale Arbeitsfragen beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, ausführte, übernimmt der Bundesrat die UNO-Leitprinzipien mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte. In diesem wird erläutert, wie die Schweiz die internationalen Leitlinien umsetzt. Er richtet sich sowohl an Unternehmen als auch den Staat. "Dabei ist es gerade für KMU oft schwierig, allen Anforderungen gerecht zu werden, da diese nur über begrenzte Ressourcen verfügen", so Amina Joubli. Dem stimmte auch Matthias Leisinger, Director & Co-founder der auf die Beratung von Unternehmen bei der Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung spezialisierten focusright GmbH, zu. Er führte aus, dass Unternehmen heute die Erwartungen von vielen verschiedenen Stakeholdern erfüllen müssen. Neben Mitarbeitenden, der Zivilgesellschaft, Investoren oder Geschäftspartnern stellt auch der Staat hohe Anforderungen an Unternehmen. Seit Januar 2022 müssen Schweizer Firmen aufgrund des Gegenvorschlages zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative bspw. Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in verschiedenen Themenbereichen wahrnehmen.

Herausforderungen für Unternehmen

Wie müssen Unternehmen auf alle diese Anforderungen reagieren? Für Matthias Leisinger ist klar: "Die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an Unternehmen basieren alle auf den UNGPs und den OECD-Leitsätzen. Als Unternehmen sollte man sich deswegen möglichst an diesen Standards orientieren". Wie ein multinationales Unternehmen konkret mit den gestiegenen Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht umgeht, erläuterte beim ZHK-Politcafé Sabine Lötscher, Head Human Rights and Social Impact bei Holcim. Wichtig ist gemäss Sabine Lötscher, dass ein Unternehmen eine umfassende Sicht auf seine Geschäftstätigkeit einnimmt und die unternehmerischen Auswirkungen auf alle Personen, welche mit dem Unternehmen verlinkt sind, analysiert. Holcim orientiert sich stark an den UNGPs und setzt darauf, dass möglichst viele Mitarbeitende in die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung involviert sind. "Die verschiedenen Stakeholder treiben uns dazu an, einen ambitionierten Ansatz zu verfolgen. Schlussendlich ist es aber eine interne Überzeugung, dass die Sorgfaltsprüfung notwendig und Teil unserer Kernwerte ist". 

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