Haushaltsstabilität statt Steuererhöhungen

Die Zürcher Handelskammer unterstützt in der Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27 die ausgabenseitigen Kürzungen zur Sanierung des Bundeshaushalts. Auf die höhere Besteuerung der Kapitalbezüge ist jedoch zu verzichten.

Der Bundeshaushalt befindet sich in einer finanziellen Schieflage, die sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird. Die bisher vorgenommenen Kürzungen reichen nicht mehr aus, um die Schuldenbremse einzuhalten. Mit dem Entlastungspaket 27 hat der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur Stabilisierung des Haushalts in die Vernehmlassung gegeben.

Der Bund hat ein Ausgabenproblem

Der Bundesrat hält in der Botschaft fest: Die Schieflage ist nicht auf stagnierende Einnahmen zurückzuführen, im Gegenteil: Die Einnahmen sind in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Der Hauptgrund für die Defizite liegt im starken Ausgabenwachstum. 

Es ist daher richtig, dass das Entlastungspaket 27 in erster Linie Kürzungen auf der Ausgabenseite vorsieht. Die Massnahmen sind breit auf alle Aufgabenbereiche verteilt. Damit wird eine faire Lastenverteilung sichergestellt.

Keine Steuererhöhungen für ein Ausgabenproblem

Klar abzulehnen sind hingegen Steuererhöhungen, konkret die stärkere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule. Sie sind ungerechtfertigt und unfair: Ungerechtfertigt, weil die Spielregeln für die langfristig ausgerichtete Vorsorge nachträglich geändert werden und die direkte Bundessteuer schon bei moderaten Kapitalbezügen von 200’000 Franken um rund 50 Prozent steigt. Unfair, weil ausgerechnet der Mittelstand und insbesondere Menschen, die das Kapital aus gesundheitlichen Gründen oder für den Erwerb von Wohneigentum beziehen, zusätzlich belastet werden. Ausserdem wird damit das bewährte Vorsorgesystem untergraben und es werden Anreize zur Weiterarbeit im Rentenalter reduziert. Das Ziel, das inländische Fachkräftepotenzial besser zu nutzen, wird damit erschwert.

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