Erleichterte Zulassung für ausländische Hochschulabsolventen wichtig für Wirtschaft

Der Bund möchte, dass in der Schweiz ausgebildete ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) befürwortet die entsprechende Gesetzesanpassung ausdrücklich. Sie erhofft sich dadurch einen erleichterten Zugang zu hochausgebildeten Fachkräften für die Wirtschaft.

Der Bundesrat will die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit Studierende mit Masterabschluss und Doktorierende aus Drittstaaten in Bereichen mit Fachkräftemangel unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Um dieses Anliegen zu erfüllen, sollen sie von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Aus diesem Grund hat der Bund eine Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes eröffnet.

Die Schweizer Wirtschaft ist von qualifizierten Fachkräften substanziell abhängig und der hiesige Fachkräftemangel hat im Vergleich zu den Vorjahren wieder stark zugenommen. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung unterstützt die ZHK die geplante Gesetzesänderung deswegen klar. Durch die Ausnahme der Hochschulabsolventen aus Drittstaaten von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen erhofft sich die ZHK, dass die Wirtschaft leichter Zugang zu hochausgebildeten Fachkräften kommt.

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