JA zum Covid-19-Gesetz am 28. November

 

Nachdem die Schweizer Stimmbevölkerung bereits am 21. Juni 2021 dem Covid-19-Gesetz zugestimmt hat, ist zwischenzeitlich von diversen Gruppierungen zum zweiten Mal das Referendum gegen weitere Änderungen des Gesetzes aus der Frühjahrssession (19. März 2021) eingereicht worden. Damit kommen diese Änderungen des Gesetzes am 28. November 2021 zur Abstimmung.

Wirtschaft und Gesellschaft sind auf das Gesetz angewiesen

Breite Kreise aus der Wirtschaft setzen sich für das vom Parlament geschaffenen Covid-19-Gesetz und dessen Änderungen ein. Aus Sicht der Wirtschaft ist die Haltung der Referendumsführer problematisch, weil sie eine geregelte Normalisierung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens erschwert.

Das gesetzlich abgestützte Covid-19-Zertifikat ermöglicht genau diese Normalisierung und es kommt momentan nur in bestimmten Situationen zum Einsatz. Vorübergehend obligatorisch ist es heute im sogenannten roten Bereich wie z.B. im internationalen Reiseverkehr, bei Grossveranstaltungen über 1000 Personen, in Clubs sowie momentan auch in Bars, Restaurants oder Fitnesszentren. Durch den Einsatz des Covid-19-Zertifikats fallen in diesem Bereich die sonstigen Schutzmassnahmen weg, was einen normalen Betrieb ermöglicht.

Ablehnung führt zu Rechtsunsicherheit und behindert weitere Öffnung

Die Ablehnung des Gesetzes würde zu mehrfachen Rechtsunsicherheiten führen. Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Covid-19-Zertifikats, welches die weiteren Öffnungsschritte in der Wirtschaft und Gesellschaft ermöglicht, würde unmittelbar wegfallen. Die daraus resultierenden Nachteile (z.B. Betriebsschliessungen oder gar weitere Lockdowns) wären für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger enorm. Auch internationales Reisen würde erheblich erschwert. Schliesslich muss auch davon ausgegangen werden, dass die finanziellen Unterstützungsbeiträge für Pandemiebetroffene gefährdet wären. Das ist absolut nicht im Sinne der Wirtschaft.

Die Wirtschaft und die Gesellschaft brauchen möglichst weitgehende Rechtssicherheit – auch und gerade in der Krise, weshalb es das Gesetz ab 28. November zu unterstützen gilt. 

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