Abstimmungen vom 28. November 2021

Am 28. November gilt es sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler und kommunaler Ebene die Interessen des Wirtschaftsstandorts Zürich zu verteidigen. Ein JA zum Covid-19-Gesetz ermöglicht die weitere Normalisierung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens. Ein JA zum Kantonalen Energiegesetz ebnet den Weg zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie des CO2-Ausstosses. Ein NEIN zu den extremen, eingrenzenden Richtplänen der Stadt Zürich (SLÖBA/V) ermöglicht, dass sich das urbane Zürich weiterhin nach den Bedürfnissen der Menschen und Wirtschaft entfalten kann.

JA zum Covid-19-Gesetz

Das Covid-19-Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen, auf welchen die Öffnungsschritte in der Wirtschaft und Gesellschaft beruhen. Die Ablehnung des Gesetzes würde zu mehrfachen Rechtsunsicherheiten führen. Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Covid-19-Zertifikats würde unmittelbar wegfallen. Die daraus resultierenden Nachteile wären für die Schweizer Bürgerinnen und Bürger enorm. Bisherige Öffnungsschritte oder Lockerungen der Schutzmassnahmen könnten oder müssten je nach epidemiologischer Lage wieder rückgängig gemacht werden. Internationales Reisen würde erheblich erschwert oder gar verunmöglicht. Die Annahme des Gesetzes dient der weiteren Normalisierung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens, weshalb sich die Zürcher Handelskammer (ZHK) für das Gesetz einsetzt.

JA zum Kantonalen Energiegesetz

Die ZHK unterstützt das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden möglichst gering zu halten und hat sich im Ausarbeitungsprozess der Vorlage stets für eine liberale Ausgestaltung eingesetzt, welche auf das Ziel der Reduktion des CO2-Austosses fokussiert und auf übertriebene staatliche Detailvorschriften und Technologieverbote verzichtet. Diesem Anspruch wird die vom Kantonsrat verabschiedete Fassung zwar nur teilweise gerecht. Die ZHK anerkennt jedoch, dass es sich bei der überarbeiteten Vorlage um einen breit abgestützten Kompromiss handelt, welcher bestimmte Anliegen aus der Wirtschaft nun berücksichtigt.

Nein zum SLÖBA/V

Die kommunalen Richtpläne SLÖBA und Verkehr der Stadt Zürich gehen weit über die öffentlichen Belange hinaus und greifen unverhältnismässig stark in das private Eigentum ein. Sie verfolgen dazu einen dirigistischen und kostentreibenden Ansatz, der weder wirtschaftsfreundlich ist noch dem Freiheitsbedürfnis der Menschen entspricht. Das Konzept der «Fünf-Minuten-Stadt» und die entsprechende Mobilitätsplanung widersprechen dem Gedanken einer möglichst freien, nach aussen gerichteten und an der Nachfrage orientierten Entwicklung der Stadt Zürich und ihrer Wirtschaft. Die ZHK lehnt die Richtpläne in dieser Form ab. 

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