Verwaltungsgericht des Bundes hebt Abschreibung von CS-Anleihen auf

St.Gallen - Die Abschreibung von AT1-Anleihen der Credit Suisse (CS) durch die Finanzmarktaufsicht 2023 ist rechtswidrig gewesen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Bank war bei der Übernahme durch die UBS zahlungsfähig. Die Anleihen hatten einen Nominalwert von 16,5 Milliarden Franken.

(CONNECT) Die Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) über die Abschreibung von Anleihen der Credit Suisse im März 2023 war rechtswidrig gewesen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht in einem nun veröffentlichten Urteil vom 1. Oktober. Es hebt die FINMA-Verfügung laut einer Mitteilung daher auf.

Die Additional Tier 1-Kapitalinstrumente hatten einen Nominalwert von 16,5 Milliarden Franken. Sie gehören regulatorisch zu den Eigenmitteln, die dem Kernkapital der Bank zugerechnet werden. Die Anleiheinhaber können zu einem Forderungsverzicht gezwungen werden, wenn bestimmte Ereignisse eintreten. Diese seien zum Zeitpunkt der Abschreibung nicht gegeben gewesen, so das Gericht.

Die Grossbank sei zum Zeitpunkt ihrer Übernahme durch die UBS zahlungsfähig gewesen sei, so das St.Galler Gericht. Die Massnahmen des Bundes und der Schweizerischen Nationalbank hätten nur der Sicherstellung der Liquidität gedient. Daher hätte die FINMA die Abschreibung nicht anordnen können, trotz Notverordnung des Bundes. Die Abschreibung sei ein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsrechte, für den die gesetzliche Grundlage gefehlt habe.

Gegen die Verfügung der FINMA hatten rund 3000 Anleiheeigner in 360 Verfahren Beschwerde erhoben. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. ce/ug

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