Nein zu den extremen Richtplänen der Stadt Zürich

Die beiden kommunalen Richtpläne SLÖBA und SLÖBA/V gehen weit über die öffentlichen Belange hinaus und greifen unverhältnismässig stark in das private Eigentum ein. Sie sind weder wirtschaftsfreundlich noch entsprechen sie dem Freiheitsbedürfnis der Menschen. Zudem bremsen sie den gesamten Verkehr in der Stadt. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) engagiert sich gegen solche Richtpläne und empfiehlt, am 28. November ein klares "Nein" in die Urne zu legen.

Am 28. November stimmen die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich über den kommunalen Siedlungsrichtplan SLÖBA (Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen) und Verkehrsrichtplan (SLÖBA/V) ab. Gemäss Prognosen könnten bis 2040 rund 100 000 Personen mehr in Zürich wohnen. Mithilfe von SLÖBA will die Stadt die planerischen Voraussetzungen für das erwartete Bevölkerungswachstum schaffen. Aus Sicht der ZHK sind die von Stadt- und Gemeinderat ausgearbeiteten Richtpläne dazu jedoch nicht geeignet. 

Verplanung des Zusammenlebens 

Die mehrere hundert Seiten starken Richtpläne sollen das Zusammenleben der Stadtbevölkerung bis ins kleinste Detail dirigistisch regeln. Sie wollen vorgeben, wie und wo sich Zürcherinnen und Zürcher bewegen und wie sie ihr Leben zu gestalten haben. Mit seinen unzähligen Vorgaben, Richtlinien und Regelungen raubt insbesondere der Siedlungsrichtplan die natürliche Urbanität und Diversität. Zürich ist organisch gewachsen, was zu unterschiedlichen Kreisen, Gebieten und Quartieren geführt hat und genau dies macht die Attraktivität und hohe Lebensqualität der Stadt aus. Mit dem SLÖBA soll nun Schluss damit sein: Der Siedlungsrichtplan will die Stadt in 49 möglichst einheitliche Quartiere mit jeweils eigenem Quartierzentrum stückeln. Ziel ist ein 5-Minuten-Lebensradius aller Bewohnerinnen und Bewohner. Damit verliert die Stadt jeglichen urbanen Charme und wird zu einer Ansammlung staatlich geplanter Dörfer. 

Unverhältnismässiger Eingriff in privates Eigentum 

In einem Angriff auf die Freiheiten der Zürcherinnen und Zürcher greift der extreme Siedlungsrichtplan darüber hinaus tief in die Privatsphäre ein und will das Zusammenleben der Stadtbevölkerung in eine politisch erzwungene Richtung lenken. Geplant ist, private Gärten, Innenhöfe und Dachterrassen bei Bedarf für die Allgemeinheit zu öffnen. Die Zürcherinnen und Zürcher werden damit potenziell ihrer Privatsphäre beraubt. Aber der Richtplan geht noch weiter: Nicht nur sollen Haus- und Grundeigentümerinnen und -eigentümer ihr Privateigentum bei Bedarf anderen freigeben, die Stadt könnte mit dem SLÖBA im "Rahmen eines Werkplanverfahrens" Freiräume gar durch Enteignung schaffen. Zusätzlich will der Siedlungsrichtplan Eigentümerinnen und Eigentümern auch vorschreiben, wie diese privaten Freiräume gestaltet werden müssen. So sollen sich möglichst viele Fremde in den Gärten oder auf den Terrassen von anderen wohl fühlen. 

Wirtschaftsfeindliche Richtpläne 

Die beiden Richtpläne schaden derweil nicht nur den Einwohnerinnen und Einwohner, sondern auch die Wirtschaft würde unter ihnen leiden. Einerseits nimmt die Attraktivität der Stadt insgesamt massiv ab. Andererseits wird darauf hingewirkt, dass Zürcherinnen und Zürcher nicht mehr aus ihren Quartieren gehen. Das hat negative Auswirkungen insbesondere auf die Wirtschaft im Stadtzentrum, welche auf Kundschaft aus der ganzen Stadt und dem Umland angewiesen ist. Dass der Staat mit den Richtplänen zudem das städtische Zusammenleben bis ins kleinste Detail regeln will, schadet der Freiheit und raubt Räume zur Entfaltung von Ideen und Kreativität. Darüber hinaus wird mit dem Verkehrsrichtplan der historische Parkplatzkompromiss aufgehoben. Damit wird die Mobilität der Einwohnerinnen und Einwohner stark eingeschränkt mit weitreichenden negativen Folgen für das Gewerbe in der Innenstadt. 

Verkehrsrichtplan bremst gesamten Verkehr

Auch der öffentliche Verkehr soll mit dem Verkehrsrichtplan ausgebremst werden: In diversen bestehenden und vorgesehenen Zonen sollen neben dem motorisierten Individualverkehr (MIV) auch Busse und Trams künftig nur mehr mit Tempo 30 fahren dürfen. Bis 2030 soll auf allen Zürcher Strassen Tempo 30 gelten – auch auf Hauptstrassen. Dies zeigt ein Dilemma des Verkehrsrichtplans auf: Einerseits sollen die Menschen vom Auto auf den ÖV umsteigen. Andererseits wird dies faktisch verunmöglicht. Flächendeckendes Tempo 30 heisst auch, dass, anstatt Quartiere vom Durchgangsverkehr zu befreien und diesen auf den Hauptachsen zu kanalisieren, eine massive Erhöhung des Schleichverkehrs durch die Quartiere in Kauf genommen wird. Überdies bremst Tempo 30 neben dem MIV und dem ÖV auch Blaulichtorganisationen aus. Wie der Regierungsrat festgehalten hat, würde eine weitgehende Einführung von Tempo 30 zu einer klaren Verlängerung der Einsatzzeiten der Blaulichtorganisationen führen und hätte deutliche negative Auswirkungen auf die präklinische Gesundheitsversorgung. Letztlich führt die Einführung eines flächendeckenden Tempo-30-Netzes in der Stadt zu einer massiven Verteuerung des ÖV: Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) rechnen mit jährlich wiederkehrenden Kosten von bis zu 20 Millionen Franken. 

Die erfolgreiche und sinnvolle Entwicklung Zürichs ist nicht das Ergebnis eines mehrere hundert Seiten dicken kommunalen Richtplans. Vielmehr gilt es, auch in Zukunft Platz für Ideen und Kreativität zu wahren. Ein Eingriff ins Eigentumsrecht ist zusätzlich fehl am Platz und auch die Verlangsamung des gesamten Verkehrs gilt es zu verhindern. Die ZHK ruft deswegen die Stadtzürcherinnen und -zürcher auf, am 28. November ein Nein zu beiden Richtplänen in die Urne zu legen.

Zurück zur Übersicht