Zürcher Regierung kritisiert Vorschläge zu Flughafengebühren

Zürich - Der Zürcher Regierungsrat lehnt die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt vorgeschlagene Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren ab. Diese würde den Flughafen Zürich unnötig schwächen.

Der Zürcher Regierungsrat stellt sich in einer Stellungnahme deutlich gegen die für 2020 anstehende Neuordnung der Passagiergebühren am Flughafen Zürich, wie sie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorschlägt. Das BAZL plant, die Quersubventionierungsregelung zu ändern. Dabei würden Gebühren für Fluggesellschaften und Passagiere um rund ein Viertel sinken. Im Gegenzug sollen die Transferzahlungen aus den nicht flugbetriebsrelevanten Geschäftsbereichen zugunsten des Segments Flugverkehr erheblich erhöht werden.

„Der Regierungsrat ist nicht damit einverstanden, dass der Flughafen Zürich AG ohne Not massiv finanzielles Substrat entzogen wird“, heisst es seitens des Regierungsrats. Neben den mit der Teilrevision anvisierten Transferzahlungen seien für die Bemessung der Flughafengebühren auch die kalkulatorischen Kapitalkosten von Bedeutung. Die heute geltenden Berechnungsgrundlagen bewirken laut dem Regierungsrat im aktuellen Niedrigzinsumfeld bereits Gebührensenkungen für die Nutzerinnen und Nutzer. Für die Flughafenbetreiberin bedeuten sie Mindereinnahmen. Allerdings werde dieser Bereich in der Teilrevision vom BAZL nicht erfasst.

Wenn nun auch noch die Transferzahlungen erhöht und folglich die Gebühren weiter reduziert würden, schränke dies die Investitionskraft der Flughafen Zürich AG wegen erheblicher Mindereinnahmen einseitig und massiv ein. „Dies würde letztlich nicht nur dem Flughafen, sondern auch den Reisenden, den Airlines, dem Kanton Zürich und der ganzen Schweiz schaden“, so der Regierungsrat.

Der Regierungsrat zeigt sich weiter auch „irritiert“ über das „unkoordinierte und überstürzte Vorgehen des BAZL“. Der Kanton Zürich und die Flughafen Zürich AG seien seit Jahren verlässliche Partner des Bundes. Der Börsenwert der Flughafen Zürich AG, an welcher der Kanton Zürich zu einem Drittel beteiligt ist, sei nach dem Bekanntwerden der Pläne des Bundes um mehr als 1 Milliarde Franken eingebrochen. „Diese massive Vernichtung von Volksvermögen wäre bei einem überlegteren Vorgehen zu vermeiden gewesen“, so der Regierungsrat. ssp

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