Reform der Verrechnungssteuer – Gute Idee, aber Anpassungen notwendig

Die Zürcher Handelskammer befürwortet die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes, welche mit einer Reform der Verrechnungssteuer angestrebt wird. Sie kritisiert jedoch in ihrer Stellungnahme zur Verrechnungssteuerreform, dass das vorgeschlagene Zahlstellenmodell zu komplex und objektiv schwierig umsetzbar ist.

Der Finanzplatz Zürich sorgt für rund 17 % der gesamten Wertschöpfung der Region Zürich. Zudem ist rund jeder zehnte Beschäftigte in der Region im Finanzsektor tätig. Durch internationale Entwicklungen droht der Finanzplatz jedoch ins Hintertreffen zu geraten. Gleichzeitig behindern Schweizer Eigenheiten den Schweizer Finanzplatz im Wettbewerb mit anderen Finanzplätzen. Dazu gehört unter anderem die Verrechnungssteuer. Die Rückforderung des Verrechnungssteuerabzugs ist für ausländische Anleger äusserst umständlich, weshalb sie verrechnungssteuerpflichtige Anlagen meiden. Unternehmen sind deshalb faktisch gezwungen, Obligationen im Ausland zu emittieren. Dies trocknet den Schweizer Fremdkapitalmarkt aus und verwehrt Finanzinstituten in der Schweiz eine Geschäftstätigkeit.


Der Bundesrat hat nun die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage sieht vor, dass vom sogenannten Schuldnerprinzip zu einem teilweisen Zahlstellenprinzip gewechselt wird. Anstatt, dass wie bisher ein Schweizer Unternehmen bei Zinszahlungen auf Obligationen in jedem Fall den Verrechnungssteuerabzug vornimmt, soll in Zukunft die Zahlstelle (in der Regel eine Bank) den Abzug nur bei inländischen natürlichen Personen vornehmen. Für ausländische Anleger, aber auch für inländische juristische Personen, würde kein Abzug der Verrechnungssteuer auf Zinserträge mehr anfallen. Die Reform würde es Schweizer Unternehmen somit ermöglichen, ihre Obligationen zu wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen aus der Schweiz heraus auszugeben. Gleichzeitig werden diese Obligationen für ausländische Anleger bedeutend attraktiver, da der administrative Aufwand zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer wegfällt. Die ZHK begrüsst diese Stossrichtung im Grundsatz. Jedoch ist das vorgeschlagene Zahlstellenmodell zu komplex und objektiv schwierig umsetzbar. Die Reform sollte sich im Interesse der Bewältigung der ausserordentlichen Komplexität auf die Kernbereiche beschränken; zusätzliche Anpassungen der Regeln zu strukturierten Produkten und Ersatzzahlungen sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
In Ergänzung zur anpassungsbedürftigen Reform der Verrechnungssteuer unterstützt die ZHK eine schrittweise, letztlich gänzliche Abschaffung der Stempelabgaben ausdrücklich. Eine solche würde die Bemühungen zur Stärkung des Schweizer Kapitalmarktes noch stärker unterstützen.

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