Der Vorstand der ZHK hat das vom Bundesrat ausgehandelte Vertragspaket sowie die nötigen Anpassungen der inländischen Gesetzgebung eingehend diskutiert. Nach gründlicher Prüfung der Abkommenstexte und des Erläuternden Berichts des Bundesrats kommt er in einer Gesamt-beurteilung zum Schluss, dass der Nutzen des Vertragspakets die Kosten klar überwiegt.
Ein Ja zum bilateralen Weg ist strategisch richtig
Der bilaterale Weg ist die mit Abstand beste Option für die Schweiz, das zeigen auch die letzten 25 Jahre. Die massgeschneiderten Verträge haben es der Schweiz ermöglicht, am EU-Binnenmarkt zu partizipieren, ohne sich näher anbinden zu müssen. Weil die bisherigen Verträge nicht mehr aktualisiert werden und damit ihre Wirkung verlieren, ist der Status quo keine Option.
Mit dem Vertragspaket sichert sich die Schweiz den diskriminierungsfreien Marktzugang zum EU-Binnenmarkt mit ihren rund 450 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten langfristig ab. In einem zunehmend unberechenbaren internationalen Umfeld garantiert es Stabilität und ein regelbasiertes Verhältnis zur EU. Ein Nein dagegen würde Unsicherheit und ungeahnte Kosten bedeuten.
Die punktuell stärkere institutionelle Anbindung an den EU-Binnenmarkt ist ein Preis, den man lieber vermeiden würde. Doch effizienten Marktzugang gibt es nicht umsonst. Dieser Preis bleibt ausserdem in einem klar beschränkten Rahmen. Aus Sicht der ZHK sind die vorliegenden Verträge in der Gesamtabwägung für die Schweiz deshalb die klar beste Option.
«Der bilaterale Weg bleibt unser Erfolgsmodell. Mit dem Vertragspaket sichern wir uns den diskriminierungsfreien Marktzugang zum EU-Binnenmarkt langfristig ab und stärken die Rechts- und damit die Planungssicherheit für unsere Unternehmen», sagt Dr. Karin Lenzlinger, Präsidentin der Zürcher Handelskammer.
ZHK fordert schlanke innenpolitische Umsetzung
Nach Innen fordert die ZHK eine schlanke Umsetzung ohne «Swiss Finish» – unbürokratisch, praxistauglich und ohne zusätzliche Lasten für Unternehmen. Es muss sichergestellt werden, dass die Interessen und die Souveränität der Schweiz bestmöglich gewahrt werden.
Der vorhandene Spielraum ist zu nutzen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts zu wahren. Zudem sollen bei der künftigen dynamischen Rechtsübernahme keine über die EU-Regeln hinausgehenden Regulierungen eingeführt werden.
Im Interesse der Schweizer Unternehmen ist es schliesslich unerlässlich, dass die betroffenen Branchen von Anfang an in die Vorbereitungsarbeiten miteinbezogen werden. Die ZHK fordert deshalb bei der Änderung von EU-Rechtsakten, welche unter die dynamische Rechtsübernahme fallen, sowie bei der Übernahme neuer Rechtsakte eine Pflicht zur Anhörung der betroffenen Branchen und Verbände.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Raphaël Tschanz, Direktor Zürcher Handelskammer, raphael.tschanz@zhk.ch, Tel. 044 217 40 50.


 
                 
				
		
 
				
		
 
            
            
            
          
        
       
            
            
            
          
        
      