Besonnenes Handeln des Regierungsrates macht Sinn

Die Zürcher Handelskammer begrüsst es, dass der Regierungsrat davon absieht, weiter gehende und schärfere Massnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus zu treffen. Nötig ist nicht ein laufendes Reagieren, angezeigt sind vielmehr medizinisch sinnvolle und volkswirtschaftlich möglichst wenig schädliche Massnahmen, die sorgfältig evaluiert werden. Klar verbessert werden müssen hingegen die Testmöglichkeiten und das Contact-Tracing.

Heute sind bereits negative Auswirkungen der Corona-Krise auf den Wirtschaftsstandort feststellbar. So sind die Exporte in der Industrie stark rückläufig und die Auftragslage in Dienstleistungsbereichen wie Kommunikation und Beratung schwierig. Besonders betroffen sind zudem die Gastronomie / Hotellerie oder die Eventbranche. Der Abbau von Arbeitsplätzen ist ein realistisches Szenario. Um weiteren Schaden zu verhindern, sind neue Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus deshalb sorgfältig abzuwägen. Das überlegte Vorgehen des Regierungsrates ist in diesem Sinne zu begrüssen, dabei insbesondere, dass er Mini-Lockdowns als nicht zielführend beurteilt. Wichtig sind Schutzkonzepte. Diese werden von der Wirtschaft bereits konsequent umgesetzt.

Sehr bedenklich ist hingegen, dass die Test-Kapazitäten im Kanton Zürich ungenügend sind. Ebenfalls ist das Contact-Tracing bereits überfordert. Dass unter Umständen bis zwei Tage gewartet werden muss, um einen Termin für einen Corona-Test zu bekommen, ist nicht akzeptabel. Für die Wirtschaft sind die geltenden Quarantäneregelungen ein Problem. Zurzeit besteht die Gefahr, dass ganze Abteilungen nicht mehr arbeiten können, auch wenn niemand infiziert ist. Es ist deshalb entscheidend, dass jeweils rasch Klarheit über effektive Infektionen besteht, und dass weitere, effektiv Infizierte, schnell ermittelt werden können.

Die Zürcher Handelskammer erwartet vor diesem Hintergrund eine Ausweitung der Testkapazitäten und des Contact-Tracings. Es wäre seit dem Frühjahr möglich gewesen, diesbezügliche Massnahmen im Sinne einer Eventualplanung vorzubereiten. Es ist unverständlich, warum dies im Kanton Zürich offenbar nicht passiert ist.

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