Unternehmenssteuern: Handlungsbedarf bestätigt sich

Die Steuersituation für Unternehmen im Kanton Zürich hat sich weiter verschlechtert, wie der aktuelle Steuerbelastungsmonitor aufzeigt. Der Mittelstand hingegen profitiert von relativ tiefen Einkommenssteuern.

Wie der Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2018 der Finanzdirektion zeigt, liegt die Steuerbelastung der Bevölkerung des Kantons Zürich weiterhin deutlich unter dem schweizerischen Mittel. Besonders ausgeprägt gilt das für den Mittelstand: Bei Bruttoarbeitseinkommen von 60’000 bis 200‘000 Franken ist Zürich im vorderen Drittel der Kantonsrangliste platziert und hält damit die Position der Vorjahre. Bei sehr hohen Einkommen wie auch bei grossen Vermögen schneidet der Kanton hingegen erheblich schlechter ab und belegt dabei Ränge im hinteren Drittel der Ranglisten.

Weiterhin in den letzten Rängen befindet sich der Kanton Zürich bei den Unternehmenssteuern. Er liegt dort auf Platz 22 und hat seit dem letzten Jahr einen Rang eingebüsst. Seit 2006 sind gar neun Plätze verloren gegangen. Die Position droht sich weiter zu verschlechtern, da die ebenfalls im hinteren Drittel rangierten Wirtschaftskantone Waadt, Basel-Stadt und Genf im Rahmen der Steuervorlage 17 starke Gewinnsteuersatzsenkungen angekündigt haben.

Aus Sicht der Zürcher Handelskammer (ZHK) besteht im Zürcher Steuersystem klarer Handlungsbedarf. Enorm wichtig ist vorderhand die Umsetzung der AHV-Steuervorlage, sowohl auf nationaler Ebene als auch kantonal. Die ZHK unterstützt die Absicht des Regierungsrates, alle neuen möglichen steuerpolitischen Massnahmen im Kanton Zürich einzuführen, den bundesrechtlichen Spielraum grösstmöglich auszunutzen und gleichzeitig den ordentlichen Gewinnsteuersatz zu senken. Nur so wird der Wirtschaftsstandort auch in steuerlicher Hinsicht einigermassen wettbewerbsfähig bleiben. Neben den anderen Kantonen haben nämlich auch wichtige internationale Konkurrenten wie London oder Kopenhagen ihre Steuerbelastung spürbar reduziert. Weiteren Handlungsbedarf ortet die ZHK zudem bei den hohen Grenzsteuersätzen bei der Besteuerung von natürlichen Personen mit hohen Einkommen sowie bei der Besteuerung grosser Vermögen.

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