Taxigesetz: Kantonsratskommission schafft Bürokratie zu Lasten der Zürcher Unternehmen

Mit ihren heute veröffentlichten Anträgen schlägt die zuständige Kommission des Kantonsrats eine Regelung vor, die für Zürcher Transportunternehmen Mehraufwand bedeutet und sie gegenüber ausserkantonalen benachteiligt. Für die Zürcher Handelskammer sind diese Vorschläge mit Blick auf die Digitalisierung aus der Zeit gefallen und wenig zukunftsgerichtet.

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) setzte sich bereits im Rahmen der Vernehmlassung zu einem neuen kantonalen Taxigesetz für eine liberale Lösung ein, die einen kantonalen Taximarkt schafft. Diesem Ansinnen ist die kantonsrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben zwar nachgekommen, indem sie eine einheitliche kantonale Taxibewilligung schafft. 

Für die ZHK völlig unverständlich ist jedoch die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf sogenannte Limousinen. Limousinen unterscheiden sich von herkömmlichen Taxis indem sie nicht als solche gekennzeichnet sind und nur auf Bestellung – per Telefon, Internet oder App – Fahrten durchführen. Wer eine solche Fahrt bestellt, kann sich dank digitaler Methoden auf verschiedene Weise über die Qualität des Anbieters informieren. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, zeigen insbesondere moderne und zunehmend beliebte, elektronisch vermittelte Transportdienstleistungen (z.B. UBER). Diese Dienstleister sind zudem durch Bundesrecht bereits ausreichend reguliert. Eine darüber hinausgehende kantonale Regelung braucht es nicht.

Mit der neuen Registrierungspflicht würde nun der Kanton Zürich in erster Linie Bürokratie schaffen, die einen hohen Kontrollaufwand auf Seiten Behörden sowie einen administrativen Aufwand bei den Transportdienstleistern verursacht. Man scheint davon auszugehen, dass Qualität nur über gesetzliche Vorschriften erreicht werden kann – obwohl gerade der heute sehr stark regulierte Taximarkt das Gegenteil beweist. Besonders bitter für die Zürcher Anbieter dürfte zudem sein, dass Transportdienstleister aus anderen Kantonen im Kanton Zürich weiterhin Bestellfahrten ohne die nun geplante Zürcher Sonderbewilligung anbieten dürfen. Die ZHK lehnt diese Benachteiligung von Zürcher Unternehmerinnen und Unternehmern ab. Sie fordert die Politik zudem auf, die Vorteile der Digitalisierung bei der Gesetzgebung vermehrt zu berücksichtigen und auf unnötige Vorschriften zu verzichten.

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