SCAI als Ombudsstelle/ Mediation für Finanzdienstleistungen anerkannt

 

Am 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen in Kraft getreten und Kunden von Finanzdienstleistern können nun von einem Ombudsstellen-/Mediationsverfahren Gebrauch machen. Hierfür müssen sich Finanzdienstleister, welche in der Schweiz aktiv sind, einer Ombudsstelle anschliessen, die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) anerkannt wurde.

SCAI wurde am 27. Juli 2020 vom EFD als Ombudsstelle für Finanzdienstleistungen anerkannt und bietet nun allen Interessenten (ungeachtet der Frage, ob diese dem FIDLEG unterliegen oder nicht) spezifische Mediationsdienstleistungen an, welche sich nach der SCAI-Mediationsordnung für Streitigkeiten im Bereich von Finanzdienstleistungen richten.

Auf ausländische Finanzdienstleister, welche nicht in der Schweiz tätig sind, ist das FIDLEG nicht anwendbar und diese sind nicht verpflichtet, sich einer Ombudsstelle wie SCAI anzuschliessen. Ausländischen Finanzdienstleistern steht es jedoch frei, dennoch mit ihren ausländischen Kunden die Nutzung unserer Ombudsstelle zu vereinbaren. Dies kann dadurch erreicht werden, dass der ausländische Finanzdienstleister und der ausländische Kunde eine Mediationsklausel in ihren Vertrag integrieren, welche auf SCAI und die SCAI-Mediationsordnung für Streitigkeiten im Bereich von Finanzdienstleistungen verweist. Alternativ besteht für ausländische Finanzdienstleister die Möglichkeit, mit ihren ausländischen Kunden nach der Entstehung der Streitigkeit zu vereinbaren, dass diese an SCAI verwiesen wird. Musterfinanzmediationsklauseln finden Sie hier.

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