Problematischer Entscheid des BAZL

Das BAZL auferlegt dem Flughafen Zürich einen Bewegungsplafond. Die Auswirkungen sind problematisch für unseren Wirtschaftsstandort.

Sommerzeit ist Reisezeit, und der Flughafen Zürich darf einmal mehr Rekordzahlen an Passagieren vermelden, die ab Zürich in die ganze Welt verreisen. Ebenfalls in die Sommerzeit fiel aber auch der Entscheid des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), das dem Flughafen einen Plafond verschreibt, um die Lärmimmissionen auf die Bevölkerung zu reduzieren. Mit Wirkung ab Flugplan 2019 wird für die beiden Nachtstunden, d.h. ab 21 Uhr, je eine maximale Anzahl Starts und Landungen festgesetzt. Richtwert ist der aktuelle Ist-Zustand. Davon betroffen sind Interkontinentalflüge, die in den späten Nachtstunden Zürich verlassen.

Aus Sicht der Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes ist dieser Entscheid problematisch. Die interkontinentale Anbindung Zürichs ist eine unserer grossen Stärken. Sie ermöglicht es international tätigen Unternehmen von hier aus ihre weltweiten Aktivitäten abzuwickeln. Angesichts starken Wirtschaftswachstums in den heutigen Schwellenländern wird sich der internationale Austausch in Zukunft noch verstärken. Die Nachfrage nach Flugverbindungen wird deshalb noch zunehmen, und der Flughafen Zürich muss in der Lage sein, auf neue Bedürfnisse angemessen zu reagieren. Mit der verfügten Beschränkung der Flugbewegungen in den späten Abendstunden, d.h. den für Interkontinentalflüge zentralen Flugzeiten, nimmt das BAZL dem Flughafen jedoch den nötigen Spielraum für eine massvolle Entwicklung. Dies ist unverständlich – der Flughafen selber hatte auch andere, weniger einschneidende Massnahmen vorgeschlagen.

Die Kapazität am Flughafen Zürich ist zu Spitzenzeiten jetzt schon knapp. Nötig ist eine Strategie, um die stetig steigende Nachfrage auffangen zu können. Ein Bewegungsplafond ist das genaue Gegenteil davon. Vor allem aber gilt es, sich bewusst zu sein: Mit Ferienflügen alleine lässt sich kein Hub betreiben.

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