Die ZHK fordert im Rahmen der Vernehmlassung über die Teilrevisionen des Planungs- und Baugesetzes «Raumentwicklung und Nacht» und «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» auf einen weiteren Regulierungsausbau zu verzichten. Die Teilrevision soll den Gemeinden neu ermöglichen, lichtempfindliche Gebiete in der Bau- und Zonenordnung auszuweisen. Zudem sollen sie Massnahmen zur Regulierung von Lichtemissionen für diese Gebiete erlassen können. Die bestehenden Vorschriften auf kantonaler und nationaler Stufe bieten jedoch bereits ausreichend Hand, um Lichtemissionen zu reduzieren.
Wachstumsfähigkeit statt mehr Regulierungen
Ein weiterer Regulierungsausbau würde lediglich die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung innerhalb eines Siedlungsgebiets einschränken. Die rechtlichen Anforderungen im Planungs- und Bauwesen sind heute bereits hoch. Stattdessen ist eine Deregulierung und Liberalisierung des Planungs-, Bau- und Raumplanungsrechts angezeigt, um das prognostizierte Wachstum des Kanton Zürichs auffangen zu können.
Solaranlagen: Planungssicherheit stärken
Die Teilrevisionen des Planungs- und Baugesetzes «Solaranlagen in geschützten Ortsbildern» geht genau in diese Richtung. Die Vorlage sieht vor, dass Gemeinden zukünftig bereits auf Stufe Nutzungsplanung verbindlich festlegen können, wo und in welcher Form Solaranlagen in Kernzonen zulässig sind. Dadurch wird die Planungs- und Investitionssicherheit in einer frühen Planungsphase gestärkt, Verfahren beschleunigt und die Umsetzung der Energiewende erleichtert, ohne den Ortsbildschutz zu vernachlässigen.