Ja zur Verankerung der Kreislaufwirtschaft in der Kantonsverfassung

Die ZHK unterstützt den direkten Gegenvorschlag zur "Kreis-lauf-Initiative". Mit der Verfassungsänderung sollen Stoff-kreisläufe vermehrt geschlossen werden, was einerseits zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt und andererseits Chancen für die Wirtschaft mit sich bringt.

Am 25. September 2022 stimmt das Zürcher Stimmvolk über den direkten Gegenvorschlag zur "Kreislauf-Initiative" ab. Die Abstimmungsvorlage geht auf die von den Jungen Grünen Zürich eingereichte kantonale Volksinitiative für eine nachhaltige Nutzung von Wertstoffen ("Kreislauf-Initiative") zurück. Die Initiative fordert, dass Kanton und Gemeinden in einem neuen Verfassungsartikel dazu verpflichtet werden, günstige Rahmenbindungen und Anreize für einen ressourcenschonenden Konsum zu schaffen. Kanton und Gemeinden sollen sich dabei an den Grundsätzen der Verringerung, der Wiederverwendung und der Wiederverwertung von Abfall orientieren und die Schliessung von Stoffkreisläufen fördern. Zudem sollen sie dafür sorgen, dass Fremdstoffe möglichst nicht in die Umwelt entweichen. 

Umwelt- und Klimaschutz durch Schliessung von Stoffkreisläufen 

 

Die ZHK erachtet das Ziel der Initiative, die Schliessung von Stoffkreisläufe, als grundsätzlich unterstützenswert. Obwohl im Kanton Zürich bereits heute Abfälle zu einem grossen Teil rezykliert werden, landen noch immer 1 Million Tonnen bzw. rund ein Viertel der anfallenden Abfallmengen auf Deponien. Die weitere Verringerung dieser Abfallmengen durch die konsequentere Schliessung von Stoffkreisläufen kann der Übernutzung der Ressourcen Land, Wasser, Biomasse und von Rohstoffen sowie den damit verbunden negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft entgegenwirken. Zudem gelangen dadurch weniger Fremdstoffe in die Umwelt und die Treibhausgasemissionen können reduziert werden.

Gegenvorschlag fördert ganzheitlichen Ansatz

Die Initiative lässt jedoch einen gesamtheitlichen Ansatz vermissen, weshalb der Regierungsrat des Kantons Zürich einen Gegenvorschlag erarbeitete, welchen der Kantonsrat einstimmig guthiess. In der Folge zogen die Jungen Grünen ihre Initiative zurück und der Gegenvorschlag wird nun dem Volk unterbreitet. Konkret fokussiert die Initiative zu einseitig auf den Konsum der Privathaushalte. Der Gegenvorschlag schliesst demgegenüber auch andere, abfallintensivere Bereiche wie Bau, Produktion oder Dienstleistungen mit ein. Darüber hinaus löst sich der Gegenvorschlag von reinen abfallwirtschaftlichen Zielen, wie sie in der Initiative beschrieben werden, und stellt die gesamte Versorgungs- und Wertschöpfungskette und damit auch den schonen Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern in den Fokus. Auf diese Weise können Massnahmen zur Schliessung von Stoffkreisläufen dort ansetzen, wo das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis vorherrscht. 

Schliessung von Stoffkreisläufen bietet Potential für Wirtschaft

Ein derart gesamtheitlicher Ansatz bei der Förderung der Schliessung von Stoffkreisläufen bietet zahlreiche Chancen für die Wirtschaft. Gelingt es, Stoffkreisläufe vermehrt zu schliessen, können Unternehmen beispielswiese von einer erhöhten Eigenständigkeit profitieren, da die Abhängigkeit von Ressourcen und deren Lieferländern abnimmt. Ein geringerer Ressourceneinsatz kann andererseits auch zu Kosteneinsparungen führen. Unternehmen, die umweltfreundliche Technologien entwickeln, können sich schliesslich als innovative Technologielieferanten profilieren, ihre Reputation steigern und letztlich ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.  

Wirtschaftsverträgliche Umsetzung der Verfassungsbestimmung für ZHK zentral 

Im weiteren politischen Prozess muss die neue Verfassungsbestimmung durch konkrete Massnahmen umgesetzt werden. Aus Sicht der Zürcher Handelskammer ist bereits jetzt klar, dass allfällige Massnahmen möglichst wirtschaftsverträglich und liberal ausgestaltet werden müssen. Dies bedeutet insbesondere, dass innovationsfördernde Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen. Zusätzliche Verbote oder überbordende Regulierungen sind nicht angezeigt. Wer-den gewissen Branchen konkrete Ziele in Bezug auf den schonenden Umgang mit Rohstoffen, Materialien und Gütern vorgegeben, soll der Weg zur Erreichung dieser Ziele möglichst frei gestaltet werden können. Zudem muss sichergestellt werden, dass bereits bestehende und gut funktionierende private Aktivitäten in diesem Bereich weiterhin unterstützt und anerkennt werden.

 

 

Weg von einer linearen Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft - dies ist auch im Sinne der Zürcher Handelskammer. Die explizite Verankerung dieses Konzepts in der Verfassung wird daher von der Zürcher Handelskammer befürwortet und sie empfiehlt, am 25. September ein Ja in die Urne zu legen.

 

 

Zurück zur Übersicht