Ja zum Freihandelsabkommen mit Indonesien

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien verbessert den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen. Zusätzlich enthält es weitreichende Nachhaltigkeitsbestimmungen. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) setzt sich deswegen klar für ein Ja bei der Volksabstimmung am 7. März 2021 ein.

Am 16. Dezember 2018 haben die EFTA-Staaten mit Indonesien ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das Parlament hat dieses in der Wintersession 2019 genehmigt. Da gegen die Genehmigung das Referendum ergriffen wurde, wird am 7. März 2021 über das Freihandelsabkommen abgestimmt.

Wettbewerbsvorteil in einem wichtigen Absatzmarkt

Indonesien, mit seiner Bevölkerung von über 265 Millionen, ist ein für die Schweiz bedeutender Handelspartner. Zudem gilt das Land als eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften – es wird prognostiziert, dass Indonesien bis in 30 Jahren zur viertgrössten Volkswirtschaft der Welt aufsteigen wird. Mit dem abgeschlossenen Freihandelsabkommen sichert sich die Schweiz den Zugang zu diesem wichtigen Absatzmarkt. Dieses führt ausserdem zu einem klaren Wettbewerbsvorteil für unser exportorientiertes Land: Weder die USA noch die EU haben ein derartiges Abkommen mit Indonesien unterzeichnet.

Abbau von Zöllen führt zu Einsparungen für Schweizer Unternehmen

Heute existieren hohe Handelshemmnisse für Schweizer Unternehmen, bspw. durchschnittlich acht Prozent Exportzölle für Industriegüter. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens mit Indonesien werden viele dieser Barrieren abgebaut. Mittelfristig fallen sogar 98 Prozent der Zölle ganz weg, der Schutz geistigen Eigentums wird gestärkt und die Investitionssicherheit erhöht. Das Einsparpotential für Schweizer Unternehmen beträgt rund 25 Millionen Franken jährlich.

Nachhaltigkeitsstandards für Palmöl

Darüber hinaus ist das Abkommen äusserst fortschrittlich. Es enthält ein weitreichendes Nachhaltigkeitskapitel mit Regeln, die Indonesien bisher mit keinem anderen Handelspartner eingegangen ist. Konkret wird nur nachhaltig produziertes und rückverfolgbares Palmöl von den ausgehandelten Begünstigungen profitieren. Zusätzlich verpflichtet sich Indonesien, die Vorschriften zum Schutz der Urwälder und anderer Ökosysteme wirksam umzusetzen. Den Anbau und Handel von Palmöl würde ein Ablehnen des Abkommens hingegen nicht verhindern – vielmehr würde es dazu führen, dass Indonesien wie bisher keine verbindlichen Nachhaltigkeitsstandards im Handel mit Palmöl berücksichtigen müsste, was schlussendlich beiden Seiten mehr schaden als nützen würde.

Das Freihandelsabkommen mit Indonesien ist ausserordentlich wichtig für den Wirtschaftsstandort Schweiz und trägt zu globalen Nachhaltigkeitsstandards bei. Die ZHK spricht sich folglich entschieden für ein Ja an der Urnenabstimmung aus.

 

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