Fragwürdiges Rechtsverständnis der UVI

 

Der Text der Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI) ist völlig unausgegoren. Die Initiative verspricht etwas, was sie beim genauen Hinsehen gar nicht halten kann, nämlich Gerechtigkeit für die ärmeren Länder. Zudem liegt ihr ein fragwürdiges Rechtsverständnis zugrunde. So ist es völlig selbstverständlich, dass man sich – sei es als Privatperson sei es als Unternehmen – an die Rechtsordnung des Landes hält, im dem man lebt, Geschäfte treibt oder auch nur herumreist. Wer dies nicht tut und gegen lokale Gesetze verstösst, wird – ebenfalls gemäss lokaler Rechtsordnung und vor einem lokalen Gericht – bestraft. Die Initiative geht nun hin und erklärt einem Land, sein Rechtssystem genüge nicht, es sei zu primitiv. Schweizer Unternehmen dürfen sich deshalb nicht mehr an die örtlichen Regeln halten, sondern müssen andere Standards einhalten. Für Verfehlungen werden sie dann vor einem Schweizer Gericht angeklagt. Diese Haltung ist gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch. Zum einen liegt ihr ein kolonialistischer Ansatz zugrunde, anderen Ländern soll unsere Rechtsordnung verordnet werden. Das ist anmassend. Zum anderen aber wird die Initiative dadurch, dass jedem Unternehmen permanent Klagen drohen, zur Folge haben, dass sich diese Unternehmen aus gewissen Ländern zurückziehen, dass dort auch nicht mehr investiert wird und somit Arbeitsplätze verloren gehen. Welche Regeln jene Unternehmen einhalten, die dann zurückbleiben, kann man nur vermuten. Die Initiative richtet damit mehr Schaden an, als dass sie der lokalen Bevölkerung helfen würde. Auch dies ein Grund, klar Nein zur UVI zu sagen.  

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