Ausgangspunkt der Vorlage ist die Beobachtung, dass Umbauten und Erweiterungen heute oft mit hohen regulatorischen Hürden verbunden sind. Da viele ältere Gebäude nicht mehr sämtlichen aktuellen Vorschriften entsprechen, sind Anpassungen komplex, langwierig oder rechtlich erschwert. Dies führt in der Praxis häufig dazu, dass Eigentümerinnen und Eigentümer einen Abbruch mit anschliessendem Neubau ins Auge fassen, anstatt den Bestand weiterzuentwickeln.
Die Revision sieht unter anderem eine neue Erleichterungsbestimmung vor, wonach bei Erweiterungen in einem bestimmten Rahmen von geltenden Vorschriften – etwa bei Grenzabständen, Geschosszahlen oder Fassadenhöhen – abgewichen werden darf. Zudem sollen verschiedene Verfahren vereinfacht und veraltete Bestimmungen gestrichen werden, etwa bei Mindesthöhen oder Mindestflächen von Räumen. Insgesamt soll damit die Verdichtung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets erleichtert und zusätzliche Wohnfläche geschaffen werden.
Unterstützung mit klaren Erwartungen
Die ZHK unterstützt die Zielsetzung, das Bauen im Bestand zu erleichtern. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist es aus Sicht der Wirtschaft zentral, dass zusätzlicher Wohnraum möglichst unbürokratisch realisiert werden kann. Dies gilt sowohl für Erweiterungen bestehender Gebäude als auch für Neubauten. Entscheidend ist, dass die Rahmenbedingungen insgesamt investitionsfreundlicher und planbarer werden.
Kritisch beurteilt die ZHK jedoch Bestrebungen, das Bauen im Bestand rechtlich gegenüber Ersatzneubauten zu priorisieren. Beide Optionen – Sanierung oder Neubau – sollen den Eigentümerinnen und Eigentümern weiterhin gleichermassen offenstehen. Ersatzneubauten können in vielen Fällen zusätzlichen und teilweise auch günstigeren Wohnraum schaffen. Eine gesetzliche Bevorzugung des Bestands würde neue Rechtsunsicherheiten schaffen und Investitionen bremsen.
Keine neuen Unklarheiten im Gesetz
Ebenso spricht sich die ZHK gegen zusätzliche, unbestimmte Zielbestimmungen im Gesetz aus, etwa zur «Ressourcenschonung». Dieses Anliegen ist unbestritten, bereits auf Bundesebene verankert und darf nicht zu neuen Interpretationsspielräumen und Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren führen. Der Fokus der Revision muss auf der Deregulierung und der Vereinfachung liegen.
Insgesamt unterstützt die ZHK die Liberalisierungsansätze der Vorlage – insbesondere dort, wo veraltete Vorschriften gestrichen und Verfahren vereinfacht werden. Damit das Ziel tatsächlich erreicht wird, braucht es jedoch klare, schlanke und rechtssichere Regelungen ohne zusätzliche Priorisierungen oder neue unbestimmte Rechtsbegriffe.

