Die ZHK steht hinter dem Klimaabkommen von Paris und unterstützt das neue CO2-Gesetz

Mit den verschiedenen im CO2-Gesetz beschlossenen Massnahmen sollen die Emissionen der Schweiz markant gesenkt werden. Während dabei die Ausweitung des Zielvereinbarungssystems auf sämtliche Unternehmen als besonders positiv hervorgehoben werden kann, sind andere Massnahmen kritischer zu beurteilen. Gesamthaft betrachtet ist die Gesetzesvorlage jedoch gelungen und stellt einen für die Wirtschaft tragfähigen Kompromiss dar, weshalb die ZHK die Vorlage unterstützt und ein allfälliges Referendum ablehnt.

Die Schweiz ratifizierte im Oktober 2017 das Klimaübereinkommen von Paris. Damit verpflichtete sie sich, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken. Um diese Verpflichtung auf nationaler Ebene zu konkretisieren, wurde das geltende CO2-Gesetz überarbeitet. Dabei wurde festgelegt, dass mindestens 75 Prozent der Reduktion der Emissionen im Inland erfolgen muss, und es wurden Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie beschlossen. Zudem wurde ein Fonds für den Klimaschutz geschaffen. Derzeit sammeln sowohl die SVP und einige Wirtschaftsverbände als auch einige Sektionen der Klimastreik-Bewegung Unterschriften für ein Referendum.

Wichtiger Ausbau bei Zielvereinbarungen

Im Bereich Industrie sieht das neue CO2-Gesetz vor, dass die Möglichkeit der Befreiung von der CO2-Abgabe mittels Zielvereinbarungen auf sämtliche Unternehmen ausgeweitet wird. Bei diesem System wird den Unternehmen die CO2-Abgabe zurückerstattet, sofern sie sich im Gegenzug dazu verpflichten, ihre Emissionen zu vermindern. Dies motiviert die Unternehmen dazu, langfristige Strategien zu entwickeln, um ihren CO2-Ausstoss zu reduzieren und ihre Energieeffizienz zu steigern. Es ist davon auszugehen, dass damit die Reduktionsleistung der Unternehmen nochmals stark erhöht werden kann, weshalb sich diese Neuerung im CO2-Gesetz als besonders bedeutend und begrüssenswert erweist.

Kritik an hohem Inlandanteil, Flugticketabgabe und Verbot von fossilen Heizungen

Demgegenüber sind andere Bestimmungen des neuen CO2-Gesetzes relativ weitreichend. Der hohe Inlandanteil von 75 Prozent verkennt die Tatsache, dass der Klimawandel ein globales Phänomen ist, dem nicht ausschliesslich mit inländischen Massnahmen begegnet werden kann. Gerade deren flexible Kombination mit Aktionen im Ausland führen zu einem optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Emissionsreduktion. Zudem steht die ZHK der Einführung der Flugticketabgabe kritisch gegenüber. In Anbetracht der Tatsache, dass der Luftverkehr über Grenzen hinweg stattfindet, wäre auch hier eine internationale Abstimmung wünschenswert, da ansonsten nur Umlagerungen zu anderen Flughäfen, die der Abgabe nicht unterstehen, erzielt werden. Schliesslich lehnt die ZHK auch das faktische Verbot von fossil-betriebenen Heizungen im Gebäudebereich ab.

Insgesamt gelungene Gesetzesvorlage

In der Gesamtsicht präsentiert sich jedoch eine gelungene Gesetzesvorlage. Während der Nationalrat Ende 2018 die Vorlage in der Gesamtabstimmung noch verworfen hatte, stellt das im September dieses Jahres verabschiedete CO2-Gesetz nun einen breiten Kompromiss dar, welcher auch für die Schweizer Wirtschaft tragbar ist. Es setzt einen wirksamen Rahmen für eine aktive und zielgerichtete Klimapolitik und bietet damit Planungs- und Investitionssicherheit. Dank der Kombination von vielfältigen Massnahmen wird sichergestellt, dass alle Akteure (sowohl der Verkehr, der Gebäudebereich wie auch die Industrie) zur Reduktion der schädlichen Emissionen beitragen. Eine Ablehnung der Vorlage würde eine ungerechtfertigte Verzögerung beim Kampf gegen den schnell fortschreitenden Klimawandel bedeuten, was es klar zu verhindern gilt.

Forderungen für die Zukunft

Die ZHK wird sich auch über die aktuelle CO2-Gesetzesrevision hinaus für eine nachhaltige und wirtschaftsverträgliche Klimapolitik einsetzen. Kurzfristig betrifft dies die im nächsten Schritt zu revidierende CO2-Verordnung, welche sich auf das CO2-Gesetz stützt. Sie ist in Bezug auf die Flugticketabgabe so auszugestalten, dass die Einnahmen aus der Flugticketabgabe, die in den Klimafonds fliessen, möglichst auch wieder dem Luftverkehr zu Nutze kommen. Besonders unterstützenswert wäre etwa die Förderung von nachhaltigen Flugtreibstoffen. Mit dem neu geschaffenen Klimafonds sollen alle zukunftsweisenden Technologien wie beispielsweise auch Wasserstoff gleichermassen gefördert werden. Mittelfristig ist zudem parallel zur CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe eine Ausweitung der CO2-Abgabe auf Treibstoffe im Sinne einer Lenkungsaufgabe anzustreben, um so die Ungleichbehandlung von Brenn- und Treibstoffen aufzuheben.

Mit dem CO2-Gesetz wird ein wichtiger Schritt Richtung Klimaschutz in der Schweiz unternommen. Auch wenn nicht alle Massnahmen zu überzeugen vermögen, rechtfertigt diese Tatsache jahrelange Verzögerungen, wie sie bei einer Ablehnung der Vorlage zu erwarten wären, nicht. Aus diesen Gründen setzt sich die ZHK für das neue CO2-Gesetz ein.

 

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