Für die Zürcher Wirtschaft waren aus der Sommersession folgende Geschäfte besonders relevant:
Finanzierung 13. AHV-Rente: Die 13. AHV-Rente wird 2026 erstmals ausbezahlt. 4,2 Milliarden Franken sind dafür nötig. 2030 dürften es rund 4,5 Milliarden Franken sein und im Jahr 2040 gegen 5,4 Milliarden Franken. Letztlich konnten sich beide Kammern zu einem Kompromiss durchringen. Dieser sieht eine unbefristete Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 (Normalsatz) und 0,2 Prozentpunkte (Sondersatz), jedoch keine zusätzliche Lohnprozentabgabe vor – muss aber noch vor das Volk. Damit wäre etwa ein Viertel des finanziellen Mehrbedarfs gedeckt.
Technologieoffenheit: Die Schweiz benötigt derzeit genügend Strom – auch im Winter. Um den Langzeitbetrieb bestehender Anlagen zu sichern und als Option für die Zukunft braucht es Technologieoffenheit. Dieser Meinung ist nach dem Bundesrat und dem Ständerat letztlich auch der Nationalrat. Er hat den Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative angenommen. Das letzte Wort wird das Volk haben. Links-Grün hat bereits das Referendum angekündigt.
Ladenöffnungszeiten: Der Ständerat hat sich äusserst knapp gegen eine Standesinitiative des Kantons Zürich zur Flexibilisierung der Sonntagsverkäufe und damit auch gegen den Bundesrat ausgesprochen. Diese würde den Kantonen ermöglichen, statt wie bisher vier neu bis zu zwölf Sonntagsverkäufe pro Jahr vorzusehen. Das Geschäft ist nun zurück beim Nationalrat.
Freihandel: In geopolitisch unsicheren Zeiten wird die Diversifizierung von Absatzmärkten für die Schweizer Wirtschaft noch wichtiger. Die neuen Freihandelsabkommen mit Mercosur und Malaysia verbessern die internationalen Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen und stärken deren Position in wichtigen Wachstumsmärkten. Die Bauern sowie SP und Grüne stellten sich im Nationalrat jedoch gegen das Mercosur-Abkommen, über das nun als Nächstes der Ständerat berät. Das Abkommen mit Malaysia wurde im Parlament zwar genehmigt, es droht jedoch das Referendum.
Luftfahrtgesetz: Der Nationalrat hat die Revision des Luftfahrtgesetzes mit 130 zu 60 Stimmen angenommen. Im Zentrum stehen die gesetzliche Verankerung der Betriebszeiten der Flughäfen Zürich und Genf, Regelungen zu Projektierungszonen sowie die Einführung der sogenannten Redlichkeitskultur («Just Culture»). Der Entscheid stärkt die Landesflughäfen sowie die internationale Anbindung der Schweiz. Die gesetzliche Absicherung der heutigen Betriebszeiten bedeutet keinen Ausbau, sondern schützt den Status quo. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
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