Kooperation statt Konfrontation

 

In der kommenden Frühlingssession wird das nationale Parlament voraussichtlich die Diskussion über die Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI) abschliessen. Diese verlangt, dass Unternehmen den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt verbindlich in sämtliche Geschäftsabläufe einbauen müssen. Dies gilt auch für Auslandsaktivitäten. Zur Umsetzung sind strenge Haftungsregeln vorgesehen, die sich auch auf Verfehlungen von Tochterfirmen und wirtschaftlich kontrollierten Unternehmen im Ausland beziehen.

Die Initiative operiert nach dem Modus «grosse internationale Konzerne gleich böse, kleine lokale Unternehmen gleich gut». Das kommt zum einen einer unzulässigen Pauschalverurteilung multinationaler Unternehmen gleich, zum anderen greift die Argumentation auch zu kurz. Es ist eine Illusion zu meinen, dass in der heutigen Arbeitswelt, wo Produktionsprozesse international ausgelagert werden, kleine Unternehmen keine Berührung zum Ausland hätten. Entsprechend werden sie durch die Initiative gleichermassen betroffen sein wie grosse Konzerne und ebenfalls lückenlos dokumentieren müssen, dass entlang ihrer Wertschöpfungskette alle Standards eingehalten werden. Letztlich ist unser ganzer Wirtschaftsstandort von der Initiative betroffen und nicht nur einige Grosskonzerne.

Dass Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten sorgfältig handeln, kann auch ohne stetig drohende Haftungsklagen erreicht werden. Nämlich, indem die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Staat und NGOs intensiviert wird, man sich auf gemeinsame Standards einigt und darüber auch Rechenschaft ablegt, wie dies der Gegenvorschlag des Ständerates vorsieht, der nun auf dem Tisch liegt. Mit der geforderten Einführung von Rechenschafts- und Sorgfaltsprüfungspflichten würde die Schweiz international zu den Top drei der am weitesten regulierten Länder im Bereich der Unternehmensverantwortung aufschliessen. Man schafft damit die gewünschte Verbindlichkeit zur Einhaltung von internationalen Standards, jedoch ohne den schädlichen Nebeneffekt der Erpressbarkeit der Unternehmen am Standort Schweiz.

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