ZHK ist gegen den Erlass eines eigenen Bundesgesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospielen

 

Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf, Kinder und Jugendliche vor den Risiken und Gefahren gewisser Medieninhalte besser zu schützen. Dazu soll ein eigenes «Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele» (JSFVG) geschaffen werden. Die ZHK misst dem Kinder- und Jugendschutz eine hohe Bedeutung bei und anerkennt, dass der Umgang mit digitalen Medien Risiken bergen kann. Dennoch lehnt die ZHK den Erlass eines eigenen Gesetzes ab, weil es zu weit geht, grossen administrativen Aufwand erzeugt und dennoch die Schutzziele kaum erreicht. Mit dem geplanten Erlass werden regulatorische und administrative Vorgaben in den Bereichen Alterskontrolle, Altersklassifizierungssysteme und Sanktionen geschaffen. Diese Vorgaben gelten für Schweizer Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten sowie Film und Videospiele. Die heute von Kindern und Jugendlichen am häufigsten genutzten Medienkanäle stammen jedoch von im Ausland tätigen Unternehmen, welche der schweizerischen Gesetzgebung entzogen wären.
Die ZHK beantragt, die Grundzüge des Kinder- und Jugendschutzes in bestehenden Erlassen zu verankern und auf den Erlass eines eigenen Gesetzes zu verzichten.

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