Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen überfällig

Der Zürcher Regierungsrat nimmt die Umsetzung des zweiten Schritts der Steuervorlage 17 in Angriff. Damit erfolgt die bereits im Jahr 2018 angekündigte Senkung des Gewinnsteuersatzes von 7 auf 6 Prozent. Die Zürcher Handelskammer erachtet die längst überfällige Umsetzung der Steuervorlage 17 als ungenügend: Bei den Unternehmenssteuern belegt der Kanton Zürich nach wie vor den zweitletzten Platz vor Bern. Die Zürcher Handelskammer fordert weitergehende Schritte zur Entlastung von Unternehmen.

Im vergangenen Jahr hat der Kanton Zürich netto 137 Unternehmen durch Abwanderung verloren. Eine der Gründe für die starke Abwanderung sind die zweithöchsten Unternehmenssteuern schweizweit. Zürich bildet hier vor Bern das Schlusslicht aller Kantone. Die bereits vor fünf Jahren vom Regierungsrat angekündigte Umsetzung der Steuervorlage 17 ist somit längst fällig und wird von der Zürcher Handelskammer mit Nachdruck gefordert. Dieser Schritt ist ungenügend, wenn Zürich der Wirtschaftsmotor der Schweiz bleiben will. Der Kanton Zürich droht vielmehr auf den letzten Platz aller Kantone zurückzufallen und international an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. 

Die Zürcher Handelskammer spricht sich deshalb für eine weitergehende Senkung des Steuersatzes aus. Nach den rekordhohen Steuereinnahmen und den Überschüssen der vergangenen Jahre wäre eine solche Senkung nicht nur angezeigt, sondern auch verkraftbar.  

Die Senkung des Gewinnsteuersatzes will der Regierungsrat mit einer Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von Dividenden von 50 auf 60 Prozent erhöhen. Diese Massnahme hätte eine höhere Steuerbelastung durch die Gewinn- und Einkommenssteuer zur Folge und würde die Senkung des Gewinnsteuersatzes teilweise wieder zunichtemachen.

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