Nein zum bürokratischen und fortschrittsfeindlichen Taxigesetz

Das vom Kantonsrat beschlossene «Gesetz über die Personenbeförderung mit Taxis und Limousinen» schafft zusätzliche Bürokratie, benachteiligt Zürcher Unternehmen gegenüber ausserkantonaler Konkurrenz und ignoriert den technologischen Fortschritt Am 9. Februar 2020 haben die Zürcher Stimmberechtigten die Chance, mit einem Nein dieses verunglückte Gesetz zu verhindern.

Kaum ein Markt ist so stark reguliert wie der Taximarkt. Und dennoch bringt er hinsichtlich Dienstleistungsqualität, Preisen und Löhnen äussert schlechte Resultate hervor. Dabei nicht hilfreich ist, dass das Taxiwesen heute auf Gemeindeebene geregelt ist und ein eigentlicher Flickenteppich mit unterschiedlichen Vorschriften besteht. Ursprünglich – und weitgehend unbestritten – sollte deshalb das Taxiwesen in minimalster Form auf kantonaler Ebene mit einem «Taxigesetz» geregelt werden. Die ZHK begrüsste diese Schaffung eines kantonalen Taximarktes, weil sie sich davon einen intensiveren Wettbewerb mit positiven Auswirkungen auf die Qualität verspricht.

Unnötige Ausdehnung auf Limousinenservices

Für die ZHK völlig unverständlich ist jedoch die von einer unglücklichen SVP-SP-Mehrheit (die Delegierten der SVP lehnen das Gesetz ab) im Kantonsrat beschlossene Ausdehnung des Geltungsbereichs des Gesetzes auf sogenannte Limousinen. Auch diese sollen sich neu registrieren und an ihren Fahrzeugen eine Plakette befestigen müssen. Limousinen unterscheiden sich von herkömmlichen Taxis indem sie nicht als solche gekennzeichnet sind, offizielle Standplätze nicht benutzen dürfen und nur auf Bestellung – per Telefon, Internet oder App – Fahrten durchführen. Dass diese Möglichkeit rege genutzt wird, zeigen insbesondere moderne und zunehmend beliebte, elektronisch vermittelte Transportdienstleistungen (z.B. Uber). Salopp ausgedrückt vertrauen viele Zürcherinnen und Zürcher eher einer digitalen Plattform als den Behörden, die Taxibewilligungen ausstellen.

Wer eine solche «Bestellfahrt» in Anspruch nimmt, kann sich auf verschiedene Weise über die Qualität des Anbieters informieren. Entsprechend benötigen solche Fahrgäste weniger «Schutz» als Personen, die am Hauptbahnhof an einem offiziellen Taxistand in ein x-beliebiges Taxi einsteigen, dessen Qualität sie im Voraus nicht überprüfen können. Konsequenterweise sieht das Bundesrecht auch vor, dass wer in einem anderen Kanton Bestellfahrten ausführen kann, dies auch im Kanton Zürich tun darf.

Benachteiligung von Zürchern

Damit ist auch ein wesentlicher Schwachpunkt des Gesetzes angesprochen. Zürcher Anbieter von Limousinenfahrten (dazu gehören bei weitem nicht nur Uber-Fahrer, sondern auch Hotels, Fluggesellschaften und weitere Transportdienstleister) müssten in Zukunft zusätzliche Bedingungen erfüllen, um eine Zürcher Sonderbewilligung zu erhalten – für eine Tätigkeit, für die sie heute keine kantonale Bewilligung benötigen. Fahrzeuge mit ausserkantonalen Kontrollschildern wären hingegen davon befreit. Das neue Gesetz führt also zu einer Benachteiligung von Zürcher Unternehmen gegenüber ausserkantonalen Konkurrenten, was die ZHK ablehnt.

Vorgeschobene arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Argumente

Auffallend oft wurden in der Debatte rund um das Gesetz arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Argumente vorgebracht. Auch wenn sich das Gesetz an alle Zürcher Anbieter von Transportdienstleistungen richten würde, steht oft der Erfolg des Fahrtenvermittlers Uber im Fokus. Dessen Geschäftsmodell sei nur deshalb erfolgreich, weil arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten würden. Namentlich seien die Fahrer nur «scheinselbstständig» und Sozialversi-cherungsbeiträge würden nicht bezahlt. Dabei geht häufig vergessen, dass klassische Taxifahrer trotz sehr weitgehenden Taxivorschriften in der Regel ebenfalls nicht Angestellte der herkömmlichen Taxizentralen sind – die Frage, ob Fahrer selbstständig sind oder nicht, stellt sich also auch dort.

Für die ZHK ist klar: Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten! Ob die Sozialversi-cherungsabgaben von einem Unter-nehmen oder von selbstständigen Fahrern entrichtet werden, ist aus ökonomischer Sicht jedoch unerheblich. In Bern sind mehrere Vorschläge hängig, wie die sozialstaatliche Sicherung in eine Arbeitswelt, die sich vermehrt durch die Auftragszuweisung über elektronische Plattformen auszeichnet, überführt werden kann. Dies ist der richtige Weg. Die auf Bundesebene derzeit noch ungeklärte arbeitsrechtliche Situation von Uber- und Taxifahrern darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, um auf kantonaler Ebene zusätzliche Hindernisse aufzubauen.

Zürich als moderner und innovativer Standort?

Der Kanton Zürich rühmt sich, ein moderner und innovativer Standort zu sein. Erst am 1. September haben die Stimmberechtigten beschlossen, Forschung- und Entwicklung steuerlich zu fördern. Umso widersprüchlicher wäre es, moderne, auf Digitalisierung beruhende, Geschäftsmodelle übermässig (und mit einer Plakette, also einem Instrument aus dem letzten Jahrhun-dert) zu regulieren. Mit Blick auf zukünftige Innovationen gilt es, dieses fortschrittsfeindliche Gesetz abzulehnen.

Die ZHK sagt klar Nein zum «Gesetz über die Personenbeförderung mit Taxis und Limousinen». Es benachteiligt Zürcher Anbieter und ist mit Blick auf die Digitalisierung aus der Zeit gefallen und wenig zukunftsgerichtet. Mit einem Nein wird die Voraussetzung geschaffen, mit einem neuen, modernen Gesetz die Vorteile der Digitalisierung zu berücksichtigen und auf unnötige Vorschriften zu verzichten.

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