Kinderkrippen von unnötigen Vorschriften befreien – für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit einem Vorstoss fordern drei Mitglieder des Kantonsrates, die Vorschriften für den Betrieb einer Kinderkrippe zu reduzieren. Damit sollen die Betriebskosten auf ein vernünftiges Mass heruntergeschraubt werden. Die Zürcher Handelskammer unterstützt diesen Vorschlag, der am 16. September 2019 zur Abstimmung steht. Tiefere Betriebskosten bedeuten tiefere Betreuungstarife und mehr Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Zürcher Unternehmen sind auf Fachkräfte angewiesen. Diese fehlen, wenn Eltern Beruf und Familie nicht unter einen Hut bekommen. Deshalb ist die Wirtschaft daran interessiert, dass die ausserfamiliäre Kinderbetreuung möglichst einfach und ohne übertriebene Vorschriften erfolgen kann. Gleichzeitig sind Kitas immer auch Unternehmen, die ihre Kosten decken müssen. Teure Vorschriften erschweren dies.

Geltende Vorschriften verteuern Betrieb ohne Betreuungsqualität zu verbessern

Die geltenden Vorschriften offenbaren ein merkwürdiges Verständnis von unternehmerischer Tätigkeit und haben kaum Einfluss auf die Betreuungsqualität, wie folgende Auswahl zeigt:

  • Gemäss den geltenden Krippenrichtlinien der Bildungsdirektion müssen Krippen bereits drei Monate vor Eröffnung ihre Öffnungszeiten verbindlich festlegen, obschon sie die Nachfrage noch gar nicht abschätzen können. Gemäss Checkliste des zuständigen Amts für Jugend und Berufsberatung sind zum gleichen Zeitpunkt Anwesenheitslisten der betreuten Kinder vorzulegen – also noch bevor klar ist, ob die Krippe überhaupt eröffnet wird.
  • Des Weiteren wird von Krippenleiterinnen und -leitern verlangt, dass sie über die Befähigung zur Betreuungsarbeit und über Fachwissen oder eine Ausbildung in Betriebs- und Personalführung verfügen. Es gibt keinen einzigen anderen Wirtschaftsbereich, in welchem der Staat Personalführungskompetenz als Voraussetzung einer Bewilligungserteilung festhält.
  • Die Bewilligung gilt jeweils für eine bestimmte Anzahl Kindergruppen. Bei Änderungen, die sich aufgrund von Nachfrageschwankungen rasch ergeben können, ist im Prinzip eine neue Bewilligung notwendig. Sinnvoller wäre es doch, einfach einen Betreuungsschlüssel vorzuschreiben, der jederzeit einzuhalten ist – unabhängig von der Anzahl Kinder
  • À propos Betreuungsschlüssel: In Zürich ist dieser, also das Verhältnis zwischen betreuten Kindern und Betreuungspersonen, sehr tief. Dies treibt die Kosten in die Höhe. Grenzüberschreitende Vergleiche zeigen jedoch, dass in ähnlichen Ländern wie Deutschland oder Österreich eine Betreuungsperson mehr Kinder betreuen darf und die Betreuungsqualität dennoch nicht geringer zu sein scheint (vgl. auch hier).
  • Problematisch sind auch die Raumanforderungen, die dazu führen, dass viele Räumlichkeiten für einen Krippenbetrieb gar nicht oder erst nach teuren umbauten in Frage kommen.

Leider werden diese Mängel auch mit der derzeit laufenden Totalrevision der Verordnung über Tagesfamilien und Kindertagesstätten kaum behoben, wie die Zürcher Handelskammer im Juni feststellte. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass der unbefriedigende Status quo zementiert wird.

Vorstoss fordert Verschlankung der Krippenregulierung

Bereits am 12. September 2016, also vor rund drei Jahren, forderten drei Parlamentarier von FDP, SVP und CVP, die Krippen sollen von unnötigen Vorschriften befreit werden. Der Regierungsrat ist bereit, das Postulat entgegen zu nehmen; gegen eine Überweisung wehrte sich jedoch die SP. Der Vorstoss steht nun am 16. September 2019 im Kantonsrat zur Debatte. Die ZHK fordert alle wirtschaftsfreundlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte auf, den Vorstoss zu unterstützen.

 

Nachtrag:

Der Kantonsrat beschloss am 16. September 2019 mit 101 zu 69 Stimmen, das Postulat an den Regierungsrat zu überweisen. Die Ja-Stimmen kamen von den Fraktionen SVP, FDP, GLP und CVP. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, um aufzuzeigen, wie Kinderkrippen von unnötigen Vorschriften entlastet werden sollen.


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