Geplante PBG-Revision mit unverhältnismässigen Vorschlägen

Der Regierungsrat will mit einer Revision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) die Siedlungsentwicklung so ausgestalten, dass sie für die Folgen des Klimawandels gerüstet ist. Diesen Grundgedanken unterstützt die Zürcher Handelskammer (ZHK). In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der PBG-Revision kritisiert sie jedoch nicht zielführende, unverhältnismässige Änderungsvorschläge, welche der Bauwirtschaft weitere Hürden auferlegen und zu hohen Kosten führen würden.

Mit der PBG-Revision «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» will der Regierungsrat Instrumente für die Nutzungsplanung schaffen, damit die Gemeinden gezielt Massnahmen gegen Hitzebelastung in Städten und Agglomerationen umsetzen können. Sie sollen damit verschiedene Mittel für die Verbesserung des Lokalklimas erhalten. Die ZHK unterstützt den Grundgedanken der Vernehmlassung zur Revision des PBG, nämlich die Siedlungsentwicklung so auszugestalten, dass sie für die Folgen des Klimawandels gerüstet ist. Dafür sind vielfältige Lösungsansätze nötig. Einige der vorgeschlagenen Änderungen unterstützt die ZHK deswegen.

Andere Vorschläge gehen der ZHK zu weit, sind nicht zielführend und würden zu hohen Kosten für die Wirtschaft und Private führen. Sie stellen zudem erhebliche Eingriffe in die Eigentumsrechte der Immobilieneigentümer dar. Bereits heute machen ausserdem die vielen Vorschriften das Bauen teils unnötig schwierig. Die ZHK fordert deswegen, unverhältnismässige Revisionsvorschläge abzuschwächen bzw. auf solche ganz zu verzichten.

Konkret sind neue Regelungen zur Einschränkung der Unterbauung nicht angebracht. Diese schränken Grundstück- und Immobilieneigentümerinnen stark ein und sorgen für hohe Kosten. Zudem verhindern die vorgeschlagenen starren Regeln auch das von verschiedener Seite geforderte verdichtete Bauen. Andere Vorschläge, welche einen unverhältnismässig grossen Eingriff in die verfassungsmässig geschützte Eigentumsgarantie zur Folge hätten, lehnt die ZHK entschieden ab.

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