Gemeinsam mit der Wirtschaft gegen den Klimawandel

Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz über das Klimaschutzgesetz ab. Anstelle von Verboten und Strassenblockaden sollen sinnvolle Rahmenbedingungen und technologische Innovation gegen den Klimawandel zum Einsatz kommen. Damit kann die Standortattraktivität der Schweiz nicht nur erhalten, sondern weiter gefördert werden.

Es ist unbestritten, dass der weltweite Ausstoss von CO2 ein gefährliches Ausmass angenommen hat. Ebenso unbestritten ist, dass uns die Folgen der Erderwärmung noch lange teuer zu stehen kommen werden. Deutlich weniger klar ist jedoch die Antwort zu einer kurzen, aber hoch relevanten Frage: Was sollen wir gegen den Klimawandel unternehmen?

Einige Klimaaktivisten wählen den Weg des zivilen Ungehorsams. Sie kleben sich auf Strassen und fordern einen Klimanotstand anstelle von demokratisch legitimierten Massnahmen. Andere zeichnen ein Feindbild der Wirtschaft und verlangen restriktive Verbote. Dabei entsteht oft der Eindruck, dass wirksame Lösungen nicht gemeinsam mit der Wirtschaft gefunden werden können. Diesem Narrativ muss die Politik entgegenhalten, denn er ist nicht nur falsch, sondern auch kontraproduktiv.

Falsch, weil sich die Wirtschaft für den Klimaschutz engagiert. Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft Economiesuisse bekennt sich in einem eigenen Klimaprogramm mit konkreten Handlungsanweisungen zum Netto-Null Ziel 2050. Die Schweizer Industrie hat im Jahr 2020 ihre Emissionen gegenüber 1990 um mehr als 15 Prozent verringert und damit als einziger Akteur des Landes das gesetzte Reduktionsziel auch tatsächlich erreicht. Kontraproduktiv, weil das Netto-Null Ziel ohne die Wirtschaft nicht erreicht werden kann. Sie ist nicht nur als Innovationsmotor für nachhaltige Technologien unabdingbar, sondern sie leistet als Finanzmotor der Gesellschaft auch einen zwingenden Beitrag zur Realisierung jeglicher Massnahmen.

Schaden wir also dem Wirtschaftsstandort, dann schaden wir auch unseren Kapazitäten, das Problem tatsächlich zu lösen. Anstelle von Verboten und Strassenblockaden müssen Massnahmen ergriffen werden, die effizient, umsetzbar und wirtschaftsfreundlich sind. Nur so können Verbesserungen nachhaltig umgesetzt und Netto-Null bis 2050 erreicht werden.

Die Politik sollte daher das Potential der Wirtschaft bei der Reduktion von Emissionen unterstützen, anstatt limitieren und ihrem Beitrag im Erreichen der Klimaziele Rechnung tragen. Mit dem Klimaschutzgesetz, das als indirekter Gegenvorschlag zur sogenannten Gletscherinitiative entwickelt wurde, ist dies gelungen.

Die Gletscherinitiative

Die Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" wurde im Winter 2019 durch den Verein Klimaschutz Schweiz eingereicht. Die Initianten setzten insbesondere auf Verbote. So sollten Kompensationsmassnahmen nur noch im Inland möglich sein und fossile Energieträger (Heizöl, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel, Kerosin) ab 2050 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden können. Mit letzterem würde man jetzt ein Verbot im Gesetz verankern, das erst nach über 25 Jahren zur Anwendung käme. Für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts ist es jedoch zwingend, dass wir offen gegenüber unerwarteten Entwicklungen bleiben. Denn spätestens seit der Corona-Pandemie ist klar, dass die Zukunft unvorhergesehenes bringt und Flexibilität überlebenswichtig ist.

Eine wirtschaftsfreundliche und effektive Alternative: Das Klimaschutzgesetz

Trotz aller Kritik ist das Kernanliegen der Gletscherinitiative klar zu unterstützen: eine klimaneutrale Schweiz ab 2050. Die Schweiz hat das Pariser Klimaabkommen ratifiziert und sich damit international zu einer Reduktion der eigenen Treibhausgasemissionen bekannt. Die zunehmende Zahl extremer Wetterlagen macht dieses Anliegen auch für das Inland sichtbar und dringend. Der indirekte Gegenvorschlag, das Klimaschutzgesetz, hält daher am Netto-Null Ziel fest. Anstelle von restriktiven Verboten und limitierenden Vorschriften folgt er aber einem pragmatischen und lösungsorientierten Ansatz, der ausreichend Freiraum für Innovation schafft.

So verzichtet das Klimaschutzgesetz auf ein Verbot fossiler Brennstoffe. Die Reduktion dieser Energieträger ist zwar ein klares Ziel des Gesetzes, dem unplanbaren Verlauf von technologischem Fortschritt wird aber Rechnung getragen. So wird in Art. 3 festgehalten: "Die Verminderungsziele müssen technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sein". Insbesondere mit Blick auf eine mögliche Energiemangellage und geopolitischen Verwerfungen ist dieser offene Ansatz sehr zu begrüssen. Die Möglichkeit, Emissionen nötigenfalls auch im Ausland zu kompensieren, schafft weitere Flexibilität.

Innovation fördern

Die Schweiz gehört zu den innovationsstärksten Ländern der Welt. Damit dies so bleibt, müssen jetzt die richtigen Weichen gestellt werden. Das Klimaschutzgesetz anerkennt dies und fördert die Entwicklung von innovativen und effizienten Technologien. So kann der Bund Unternehmen und Branchen, die bis 2029 konkrete Pläne für Netto-Null entwickelt haben, fachlich unterstützen. Darüber hinaus stellt er finanzielle Mittel zur Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen zur Verfügung. Damit wird nicht nur die Standortattraktivität erhalten, sondern weiter gefördert.

Ein sinnvoller Kompromiss

Da die SVP das Referendum ergriffen hat, stimmt die Schweiz am 18. Juni 2023 über das Klimaschutzgesetz ab. Zwar ist der Gegenvorschlag auch aus liberaler Sicht nicht perfekt, so sind Finanzhilfen durch den Bund für den Ersatz von Heizungen nicht ideal. Das Klimaschutzgesetz stellt aber eine pragmatische und sachliche Grundlage dar, um das Netto-Null-Ziel tatsächlich zu erreichen. Perfektion gibt es in der Realität wohl nie. Dass dennoch eine ausgeglichene und wirtschaftsfreundliche Gesetzesgrundlage entstanden ist, der auch die Initianten der Gletscherinitiative zustimmen können, ist ein grosser Schritt in die richtige Richtung. Das Klimaschutzgesetz ist daher klar anzunehmen.

Weitere Informationen unter: Schweizer Wirtschaft für das Klimagesetz

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