Extreme Agrarinitiativen: höhere Preise, Wettbewerbsnachteile und kontraproduktive Effekte

Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Trinkwasserinitiative sowie die Pestizidverbotsinitiative ab. Beide Vorlagen beinhalten unverhältnismässige Forderungen, welche sich negativ auf die Wirtschaft und die Bevölkerung auswirken würden. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) setzt sich deswegen klar gegen beide Initiativen ein.

Die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz (Trinkwasserinitiative)» verlangt, dass nur noch diejenigen Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, ohne prophylaktischen Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung auskommen und deren Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann. Noch weiter gehen die Forderungen der Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide (Pestizidverbotsinitiative)». Diese verlangt, dass der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege generell verboten wird. Auch die Einfuhr von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, soll verboten werden. Über beide Vorlagen wird am 13. Juni 2021 abgestimmt.

Höhere Preise und eingeschränkte Auswahl von Lebensmitteln

Gemäss dem Statistischen Amt der Europäischen Union kosten Lebensmittel in der Schweiz bereits heute rund 70 Prozent mehr als im EU-Durchschnitt. Die Preise würden bei einer Annahme der Initiativen nochmals deutlich steigen, weil durch den Verzicht auf Pestizide effiziente Hilfsmittel fehlen, um die landwirtschaftlichen Kulturen und Ernten zu schützen. Berechnungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen gehen von einem Ertragsrückgang von bis zu 40 Prozent aus, sofern keinerlei Pflanzenschutz betrieben werden darf. Doch betroffen wäre nicht allein die Produktion: Auch die Haltbarkeit und die Lagerung von Lebensmitteln in der Schweiz würden erschwert. Diese Mehrkosten müssten zu einem Grossteil von den Konsumenten bezahlt werden. Zusätzlich zur Erhöhung der Lebensmittelpreise würde eine Annahme der Pestizidverbotsinitiative auch zu einer eingeschränkten Auswahl und Verfügbarkeit von Lebensmitteln führen, denn das Angebot von regionalen Produkten würde stark sinken und gleichzeitig die Abhängigkeit von Importen steigen.

Initiativen verfehlen Hauptziel

Ein Ziel der Agrarinitiativen ist es, eine klimafreundlichere Landwirtschaft zu erreichen. Bei Annahme der Vorlagen wäre aber genau das Gegenteil der Fall: Bei einem Verzicht auf Pestizide wäre aufgrund von Ertragsminderungen ein grösserer Flächenanbau für die Erzielung derselben Produktionsmenge notwendig. Gleichzeitig müsste die Ackerfläche deutlich stärker mechanisch bearbeitet werden, was einen erhöhten Energieverbrauch bedingt und mehr Erosion verursacht. Wegen der erhöhten Preise würden zudem die Lebensmittelimporte stark ansteigen. Bei Annahme der Trinkwasserinitiative würden für diese Importe jedoch nicht die Schweizer Standards gelten, weswegen das Problem einfach ins Ausland verlagert würde. Zusätzlich hätten bei Annahme der Trinkwasserinitiative Landwirte die Wahl, ob sie aus dem ökologischen Leistungsnachweis aussteigen, und damit keine Direktzahlungen mehr erhalten, oder nicht. Je nach Szenario des Forschungsinstituts Agroscope könnten 33 bis 63 Prozent der Schweine- und Geflügelbetriebe und sogar 51 bis 93 Prozent der Betriebe mit Spezialkulturen ohne Subventionen vom Bund – mit stark reduzierten ökologischen Vorgaben – profitabler arbeiten. Die Umweltbelastung würde also nicht ab-, sondern zunehmen.

Schädlich für Landwirtschaft und Wirtschaft

Die beiden Agrarinitiativen sind für verschiedene Wirtschaftszweige sowie die Landwirtschaft gefährlich. Pflanzenschutzmittel helfen Bauern, eine gute Ernte zu erzielen. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel führt zu mehr Ernte- und schliesslich auch zu mehr Einkommensausfällen. Gerade die Pestizidverbotsinitiative wäre darüber hinaus sehr schädlich für die Schweizer Lebensmittel- und Tourismusbranche. Die Lebensmittelbranche, welche über 70’000 Arbeitnehmende beschäftigt, wäre bei einer Annahme der Initiative aufgrund steigender Agrarrohstoffpreise im Inland sowie des Verbots von Pestiziden mit deutlich höheren Produktionskosten konfrontiert. So würden zum Beispiel die Hersteller von Schokolade einen erheblichen Wettbewerbsnachteil erleiden, da diese sicherstellen müssten, dass nur Kakao verwendet wird, der nach den kostspieligeren Schweizer Vorschriften produziert wird. Die Tourismusbranche, welche bereits jetzt stark mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen hat, würde aufgrund der massiv höheren Lebensmittel- und damit Gastronomiepreise zusätzlich geschwächt.

Pestizidverbotsinitiative bricht mit internationalen Verträgen

Die Pestizidverbotsinitiative ist darüber hinaus unvereinbar mit internationalen Verträgen. So verstösst das geforderte Importverbot grundsätzlich gegen das WTO-Recht, wonach gleichartige im Wettbewerb stehende Produkte bei der Einfuhr nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Zudem ist ein Einfuhrverbot für Waren, die nicht gemäss inländischen Produktionsmethoden produziert wurden, nicht mit abgeschlossenen bilateralen Verträgen mit der EU vereinbar.

Beide Agrarinitiativen sind zu extrem ausgestaltet und halten nicht, was sie versprechen. Sie leisten keinen Beitrag zum Klimaschutz, belasten aber die Konsumenten mit höheren Preisen und die Landwirtschaft mit Ernte- und Einkommensausfällen. Die Pestizidinitiative ist zudem nicht mit internationalen Verträgen vereinbar. Aus Sicht der Zürcher Handelskammer gilt es daher, beide Initiativen am 13. Juni abzulehnen.

Zurück zur Übersicht