Bund und Kantone wollen Verwaltung gemeinsam digitalisieren

Bern - Bund und Kantone wollen die digitale Transformation gemeinsam bewältigen. Sie sehen eine gemeinsame Plattform für die Steuerung und Koordination der Digitalisierung vor. Offen ist laut einem gemeinsamen Bericht noch, wie verbindlich die zentralen Vorgaben sein sollen.

Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bei der digitalen Transformation soll verbindlicher gestaltet werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben nun dazu ihren Schlussbericht „Digitale Verwaltung: Projekt zur Optimierung der bundesstaatlichen Steuerung und Koordination“ vorgestellt. Danach wollen Bund und Kantone eine gemeinsame Organisation schaffen, welche auf den bestehenden Strukturen aufbaut und die übergreifende Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen koordiniert.

Offen ist dagegen noch, wie verbindlich die Vorgaben dieser neuen Organisation sein sollen. Der Bericht legt deshalb drei Varianten vor. In der ersten Variante verfügt die neue Organisation nicht über die Kompetenz, abschliessende Entscheidungen für die anderen Akteure zu treffen. Daher benötigt sie auch keine eigene Rechtspersönlichkeit. In der zweiten Variante soll die neue Organisation Standards im Datenmanagement setzen, die schweizweit gültig sind. Entsprechend müsste die Organisation zumindest mit einer beschränkten Autonomie ausgestattet werden. In der stärksten Variante würde die Organisation als Behörde für die gesamte Schweiz aufgebaut werden, ihre Vorgaben wären verbindlich.

Die Autoren des Berichts schlagen vor, die Vorteile der Varianten zu kombinieren und das Konzept etappenweise umzusetzen. In einer Initialisierungsphase soll bis Ende 2020 die Umsetzungsplanung konkretisiert werden. Bund und Kantone bestimmen gemeinsam einen Beauftragten für die digitale Verwaltung. Bis Ende 2021 soll dann die Plattform aufgebaut und eine Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen verabschiedet werden. Stimmen alle Seiten zu, soll dann die Plattform so erweitert werden, dass sie ab 2025 verbindlich Standards setzen kann. Danach könnte die Plattform auch zu einer Behörde ausgebaut werden. Beide Seiten haben in diesem Prozess jeweils die Möglichkeit, die Umsetzung der nächstfolgenden Phase zu stoppen. 

Der Bericht geht nun laut einer gemeinsamen Mitteilung des EFD und der KdK in der Bundesverwaltung und in den Kantonen in die Konsultation. Der Bundesrat und die KdK wollen im Frühjahr das weitere Vorgehen festlegen. stk

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