Die Regulierungsstelle der Schweizer Börse SIX hatte schon bisher Prospekte für bei ihr gehandelte Effekten geprüft. Das neue Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG verlangt aber, dass eine Prospektprüfstelle von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Aus diesem Grund hat die Regulierungsstelle der SIX ein Gesuch für die Zulassung eingereicht, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht.
Ein Prospekt muss Angaben enthalten, die für einen Entscheid der Anleger wesentlich sind, erklärt die SIX. Das sind etwa Informationen zum Emittenten und zu den mit den Effekten verbundenen Rechten, Pflichten und Risiken. Prospektprüfstellen prüfen die Prospekte.
Das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG ist am 6. November in Kraft getreten. Die Ausführungsverordnung FIDLEV wird per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. ssp

