Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das Genehmigungsverfahren für die von der Flughafen Zürich AG Ende 2013 eingereichten Änderungen im Betriebsreglement nur teilweise abschliessen können. Die im sogenannten Betriebsreglement 2014 vorgesehene Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten des Flughafens muss aufgrund der weiterhin ausstehenden Anpassung der deutschen Regelungen über die Anflüge auf deutschem Hoheitsgebiet erneut zurückgestellt werden, erläutert das BAZL in der entsprechenden Mitteilung. Dadurch könne der mit ihnen angestrebte Sicherheitsgewinn „vorläufig nicht realisiert werden“.
Für die unabhängig von Deutschland umsetzbaren Regelungen wurde hingegen die Genehmigung erteilt. In ihnen wird unter anderem die Flugsicherung ermächtigt, nach 22 Uhr startende Flugzeuge bereits bei einer geringeren erreichten Mindestflughöhe als bisher von den definierten Routen abweichen zu lassen. Zudem wird die Piste 32 abends nun auch für vierstrahlige Flugzeuge freigegeben. Mit den Änderungen sollen Verspätungen im spätabendlichen Flugverkehr vermieden werden.
Nach Angaben des BAZL haben die im Betriebsreglement 2014 festgelegten Änderungen keine Auswirkungen auf das laufende Verfahren zur Anpassung des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt 2 (SIL 2). Dort geplante Veränderungen werden erst im künftigen Betriebsreglement 2017 berücksichtigt. hs

