Die Axpo Holding AG soll künftig neue Aktionäre ins Boot holen. Dafür muss der Gründungsvertrag der Nordostschweizerischen Kraftwerke von 1914, auf den der Energieerzeuger zurückgeht, durch ein neues Vertragswerk ersetzt werden. Dieses umfasst einen Aktionärsbindungsvertrag der bisherigen Eigentümer sowie eine Eignerstrategie.
Wie der Aargauer Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt, haben die beteiligten Kantonswerke AEW, EKT, EKZ und SAK dem bereits zugestimmt. Nun müssen auch die beteiligten Kantone Ausserrhoden, Innerrhoden, Glarus, St.Gallen, Schaffhausen, Thurgau, Zug und Zürich zustimmen. Im Aargau ist dafür eine Anpassung des Energiegesetzes nötig, die Regierung hat nun eine öffentliche Anhörung eröffnet.
Das neue Vertragswerk sieht vor, dass die bisherigen Eigentümer ihre Aktien noch mindestens fünf Jahre halten. Danach können sie ihre Aktien zum Teil verkaufen, wobei der Anteil der bisherigen Aktionäre nicht unter 51 Prozent fallen darf. Bisherige Aktionäre haben zudem ein Vorkaufsrecht. Die Eignerstrategie sieht unter anderem vor, dass die Stromnetze und die Wasserkraft mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben sollen. stk

