Zürich massvoll entlasten – JA am 1. September

Mit der «Steuervorlage 17» erhält der Kanton Zürich eine austarierte Lösung, um die vom Schweizer Stimmvolk beschlossene Abschaffung der kantonalen Steuerstatus umzusetzen. Die daraus entstehende steuerliche Mehrbelastung für die betroffenen Unternehmen wird mit massvollen Entlastungsmassnahmen teilweise kompensiert. Allfällige Steuerausfälle der Gemeinden werden durch Bundesgelder entschädigt.

Nachdem das Schweizer Stimmvolk die AHV-Steuervorlage am 19. Mai angenommen hat (in Zürich lag der JA-Anteil bei über 65 Prozent), liegt es an den Kantonen, das neue Bundesrecht schnellstmöglich nachzuvollziehen. Der Kanton Zürich ist gut vorbereitet: Die Finanzdirektion hat in einem breiten Dialog mit den Gemeinden und Städten eine ausgewogene Vorlage ausgearbeitet. Im Kantonsrat fand die «Steuervorlage 17» klare Zustimmung. Am 1. September entscheidet das Zürcher Stimmvolk darüber.

Nur geringe Steuersenkung

Kernbestandteil der Vorlage ist die Aufhebung der Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften, wie sie durch das Bundesrecht vorgegeben ist. Daneben sind die Kantone frei, Steuersenkungen oder anderweitige freiwillige Entlastungsmassnahmen umzusetzen. Weil heute in Zürich ein vergleichsweise tiefer Anteil der Unternehmen einem Steuerstatus untersteht, kann der Kanton kurzfristig keine hohen Gewinnsteuersenkungen finanzieren, die durch die Mehrerträge bei bisher tiefer besteuerten Unternehmen kompensiert werden könnten: Der Steuersatz für die Gewinnsteuer wird lediglich von 8 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Damit bleibt die Gewinnsteuerbelastung im Kanton Zürich vergleichsweise hoch.

Bewusster «Zürich Finish»

Um dennoch steuerlich attraktive Rahmenbedingungen bieten zu können, ist er wie kein zweiter Kanton auf gezielt wirkende Ersatzinstrumente angewiesen. Die Vorlage sieht deshalb die Umsetzung sämtlicher neu möglicher fakultativer Massnahmen vor: Mit der Patentbox und dem Abzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben stärkt der Kanton Zürich auch in steuerlicher Hinsicht seine Position als führender europäischer Innovationsstandort. Gleichzeitig stellt die Anwendung des Abzugs für Eigenfinanzierung sicher, dass der Kanton Zürich weiterhin auch für Finanzierungsaktivitäten attraktive Bedingungen bieten kann. Die ZHK hatte sich für die Aufnahme dieses Instruments nachdrücklich eingesetzt und konnte mittels Umfrage dessen positive Auswirkungen aufzeigen. Die Gemeinden werden angemessen für mögliche Steuerausfälle, welche die gesamte Vorlage mit sich bringt, entschädigt.

Gute Gründe für ein JA

Angesichts der teils erheblichen Steuersenkungen in den Nachbarkantonen würden nicht nur Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen aus Zürich abwandern, sondern es ginge auch mehr Steuersubstrat verloren. Die «Steuervorlage 17» macht das Beste aus dieser Situation und nutzt den bundesrechtlichen Spielraum durch Anwendung gezielter Entlastungsmassnahmen grösstmöglich aus. Die moderate Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes rechtfertigt sich durch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und ist ein wichtiges Signal, dass Zürich weiterhin für Unternehmen attraktiv sein möchte.

Die ZHK sagt klar JA zur «Steuervorlage 17». Diese bewahrt den Unternehmensstandort Zürich vor einem grösseren Attraktivitätsverlust, indem sie die Steuerbelastung für Unternehmen moderat verringert und gezielte Anreize zur Innovationstätigkeit setzt. Schliessen Sie sich JETZT dem Komitee „JA zur Steuervorlage“ an.
www.massvoll-entlasten.ch/komitee


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