USR III: Zürcher Regierung auf dem richtigen Weg

Der Zürcher Regierungsrat beabsichtigt im Kanton Zürich sämtliche im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III neu möglichen Instrumente einzuführen und berücksichtigt damit richtigerweise die schwierige Zürcher Ausgangslage. Für die Zürcher Handelskammer (ZHK) sind die Vorschläge geeignet, Zürichs Standortattraktivität nachhaltig zu sichern.

Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt die Absicht des Regierungsrates, alle neu möglichen steuerpolitischen Massnahmen im Kanton Zürich einzuführen und den bundesrechtlichen Spielraum grösstmöglich auszunutzen. Mit der Patentbox und dem Überabzug für Forschungs- und Entwicklungsausgaben stärkt der Kanton Zürich auch in steuerlicher Hinsicht seine Position als führender europäischer Innovationsstandort. Die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer begünstigt nicht nur die in den letzten Jahren zahlreich angesiedelten Hauptquartiere grosser Konzerne, sondern alle Unternehmen – insbesondere auch KMU – mit guter Eigenkapitalfinanzierung, und trägt auch zur Stärkung des Finanzplatzes bei.

Aus Sicht der ZHK unerlässlich ist zusätzlich die Senkung des ordentlichen Gewinnsteuersatzes. Allerdings wär hier ein mutigerer Schritt der Zürcher Regierung angezeigt gewesen. Die ZHK sieht einen Zielsteuersatz bei 17%. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Steuersätze in den direkten Nachbarkantonen. Die Senkung des Steuersatzes rechtfertigt sich durch die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer und ist ein wichtiges Signal, dass Zürich weiterhin für Unternehmen attraktiv sein möchte. Dieses Zeichen der Regierung hat der ZHK in den letzten Jahren gefehlt, was bei Unternehmen zu Unsicherheit führte.

Für die ZHK sind die veranschlagten Steuerausfälle verkraftbar und als Investition in die Standortattraktivität zu verstehen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein „Nichtstun“, also die ersatzlose Aufhebung der Steuerstatus, zu weit höheren Ausfällen führen dürfte. Weiter ist zu beachten, dass die in den letzten Jahren bestehende Ungewissheit über die künftige Steuerbelastung zu weniger Investitionen und weniger Ansiedlungen geführt hat.

Insgesamt verfügt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Steuerreform deshalb über das Potential, den Standort Zürich zu stärken und dabei auch die Ergiebigkeit der Unternehmenssteuereinnahmen zu erhalten.

Für Rückfragen: Dr. Regine Sauter, Direktorin Zürcher Handelskammer, Telefon 044 217 40 50

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