Runder Tisch zur Steuervorlage 17

Seit einiger Zeit finden auf verschiedenen Ebenen intensive Gespräche über die Steuerreform 17 des Bundes statt. Dabei geht es darum, dem Standort Zürich als Ganzem möglichst gute Bedingungen zu verschaffen. Dazu hat am Donnerstag auf Einladung der Finanz- und der Volkswirtschaftsdirektion sowie der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich ein runder Tisch mit Vertretern grosser Unternehmen und der Gemeinden stattgefunden.

Der Entwurf für die Steuervorlage 17 des Bundes befindet sich noch bis zum 6. Dezember in der Vernehmlassung. Ziel aller Beteiligten ist es, eine aus Zürcher Sicht möglichst breit abgestützte Haltung vertreten und danach auch in die kantonale Umsetzungsvorlage einfliessen lassen zu können. Das verbessert die Chancen, dass die Zürcher Anliegen gehört werden. Dabei geht es darum, möglichst alle Unternehmen und Arbeitsplätze sowie ihr Steuersubstrat im Kanton Zürich halten zu können und die zu erwartenden Ertragsausfälle der öffentlichen Hand (Kanton sowie politische Gemeinden und Kirchgemeinden) auf ein erträgliches Mass zu beschränken.

Aus diesem Grund haben die drei Direktionen am Donnerstag mehrere von der absehbaren Abschaffung der privilegierten Steuerstatus betroffene Unternehmen zusammen mit den Gemeinden an einen runden Tisch eingeladen. Zu diesen Unternehmen zählen zahlreiche bekannte Gesellschaften von Weltrang wie zum Beispiel ABB, dormakaba International, Reichle & De-Massari, Rieter, Bruker BioSpin, die Ruf-Gruppe, Zimmer oder Swiss Re. Bei den Gemeinden auf der anderen Seite ist die Betroffenheit beziehungsweise die Abhängigkeit von Steuern dieser Unternehmen sehr unterschiedlich – von minim bis zu gross. Deshalb war es den drei Direktionsvorstehenden Ernst Stocker, Carmen Walker Späh und Jacqueline Fehr wichtig, den direkten Dialog zu suchen. Der Finanzdirektor hat die Gemeinden und Städte zudem in die Erarbeitung einer neuen kantonalen Umsetzungsvorlage einbezogen.

Ergebnisse liegen angesichts der komplexen Ausgangslage naturgemäss noch keine vor. Es herrschte an der Diskussion indessen die Meinung vor, dass mit diesem Vorgehen der richtige Weg für den Kanton Zürich begangen wird und dass es angesichts seiner speziell herausfordernden Situation sinnvoll ist, einen gemeinsamen Nenner zu suchen.

Die Steuervorlage 17 (SV17) muss aus Sicht der Zürcher Handelskammer (ZHK) auch die besondere Situation des Kantons Zürich berücksichtigen. Dazu gehört ein Abzug für sichere Finanzierung als Instrument zum Erhalt der in Zürich sehr stark vertretenen Finanzierungstätigkeiten. Um die SV17 „Zürich-tauglich“ zu machen und sich in Bern Gehör zu verschaffen, ist es notwendig, dass der Standort Zürich mit einer Stimme spricht. Die ZHK unterstützt deshalb das Engagement der Zürcher Regierung und sämtliche Bemühungen wie den Roundtable vom 5. Oktober 2017, die dies ermöglichen.

Quelle: Kanton Zürich

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