Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer nicht zusätzlich belasten

Der nächste Abstimmungssonntag rückt näher. Kantonal muss am 25. September die schädliche Steuerschwindel-Initiative der AL gebodigt werden.

„Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre“: Schon im Titel ihrer Volksinitiative zelebriert die AL ihr Feindbild. Ich setze mich entschieden gegen diese schädliche Initiative ein. Sie ist ein Etikettenschwindel: Sie gibt vor, Grossaktionäre zu treffen – mit entsprechenden provokativen Beispielen wird operiert – effektiv schaden wird sie aber den Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern im Kanton Zürich.

Konkret fordert die AL in ihrer Initiative, dass Aktionäre, die mehr als zehn Prozent an einer AG oder GmbH besitzen, die ausgeschütteten Gewinne neu zu 70 statt wie bisher 50 Prozent versteuern müssten. Gerade Kleinunternehmer halten sehr oft mehr als zehn Prozent der Anteile ihres Unternehmens. Vielfach sind sie sogar effektiv „Grossaktionäre“, weil ihnen ihr Unternehmen alleine oder allenfalls noch gemeinsam mit einem Familienmitglied gehört. Genau diese würden nun zusätzlich zur Kasse gebeten – eine Erhöhung des Teilbesteuerungssatzes von 50 auf 70 Prozent hätte für sie eine um rund 7 Prozent höhere Steuerbelastung zur Folge.

Die Initiative steht völlig quer in der Landschaft. Zürcher Unternehmerinnen und Unternehmern steckt immer noch die Covid-Krise in den Knochen, aktuell belasten sie die hohen Energiepreise und die Unsicherheit bezüglich der Strom- und Gasversorgung im Winter. Das Letzte, was diese Leistungsträger brauchen, ist eine zusätzliche Steuerbelastung. Und das Letzte, was sie brauchen, ist auch, dass sie von linken Kreisen als Grossaktionäre hingestellt werden. Sie sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit ihrem eigenen Vermögen ein Risiko tragen und tagtäglich ihren Beitrag zum Wohlstand im Kanton Zürich leisten. Und woran an dieser Stelle auch wieder einmal erinnert werden muss: Der reduzierte Steuersatz für Gewinnausschüttungen dient der Reduktion der Doppelbesteuerung. Denn der Gewinn des Unternehmens wurde ja auch bereits – und im Kanton Zürich sehr hoch – besteuert.

Bereits heute bildet der Kanton Zürich das Schlusslicht gegenüber anderen Kantonen, wenn es um die Steuern geht. Unsere Nachbarn würden sich sicher freuen, wenn wir unseren Kanton nun mutwillig sogar noch schlechter stellten. Ganz abgesehen davon: Der Kanton Zürich schreibt seit Jahren Überschüsse, nicht einmal der Finanzdirektor will die zusätzlichen Einnahmen von rund 40 Mio Franken für die Staatskasse, die die Initiative zur Folge hätte.

Aus allen diesem Gründen und damit Zürich bleibt, was es ist – ein attraktiver Ort zum Leben und zum Arbeiten – sage ich klar Nein zu dieser schädlichen Steuer-Schwindel-Initiative der Zürcher AL.

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