Kantonsrat setzt ein wichtiges Zeichen für die Standortattraktivität des Kantons

Der Zürcher Kantonsrat hat am 14. Dezember 2020 eine Parlamentarische Initiative von FDP-Kantonsrat Andreas Geistlich angenommen. Damit werden in Zukunft Kapitalleistungen aus Vorsorge weniger stark besteuert. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) freut sich über den deutlichen Entscheid zugunsten der Attraktivität des Standortes Zürich.

Mit 103 zu 61 Stimmen hat der Zürcher Kantonsrat die Parlamentarische Initiative «Reduktion der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge» des ZHK-Vorstandsmitglieds Dr. Andreas Geistlich in der Schlussabstimmung deutlich angenommen.

In seinem Vorstoss forderte der FDP-Kantonsrat bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge die Übernahme jenes Mechanismus, der auch in anderen Kantonen und bei der direkten Bundessteuer angewendet wird, was vor allem hohe und höchste Bezüge von Kapital aus der 2. und 3. Säule entlastet. Heute unterliegt in Zürich die Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge der gleichen Progression wie die Einkommenssteuer. Diese unverhältnismässige Besteuerung macht den Kanton Zürich im Vergleich zu anderen Kantonen als Wohnsitzkanton unattraktiv.

Die ZHK hat bereits seit längerem auf den Handlungsbedarf hingewiesen und den Vorstoss von Dr. Andreas Geistlich unterstützt. Sie freut sich deswegen über den Entscheid des Kantonsrates. Die Politik hat heute ein wichtiges und richtiges Zeichen für die Steuerzahler und Standortattraktivität gesetzt. Die ZHK ist überzeugt, dass mit dem Vorstoss die Abwanderung von Steuerzahlern gebremst und damit Steuersubstrat für den Kanton Zürich erhalten werden kann. Dies sichert langfristig Steuereinnahmen.

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