JA zur Reform der Verrechnungssteuer

Am 25. September stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die notwendige Reform der Verrechnungssteuer ab. Diese gilt es anzunehmen, denn sie schafft endlich die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen von inländischen Obligationen ab. Dadurch wird die Benachteiligung gegenüber ausländischen Obligationen, die keine solche Besteuerung kennen, aufgehoben. Der inländische Kapitalmarkt kann so gestärkt werden.

Die Reform der Verrechnungssteuer ist überfällig

In Zukunft sollen Zinserträge auf inländischen Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Bei ausländischen Obligationen sowie jenen von systemrelevanten Grossbanken fällt bereits heute keine Verrechnungssteuer an. Genau aus diesem Grund vertreibt die Verrechnungssteuer Finanzierungen von Unternehmen bzw. Geschäfte mit Anleihen ins Ausland. Dadurch werden Steuereinnahmen und Geschäftsmöglichkeiten in Millionenhöhe ans Ausland verschenkt. Im Vergleich zum BIP gibt beispielsweise Luxemburg 190mal mehr Anleihen aus. Zu Recht wollen Bundesrat und Parlament deshalb den Abfluss stoppen und das Geschäft der Fremdkapitalfinanzierung in die Schweiz zurückholen. Es generiert Wertschöpfung im eigenen Land, Steuereinnahmen und Arbeitsplätze.

Zürcher Wirtschaftsstandort direkt betroffen

Der Kanton Zürich, sowie die Städte Zürich und Winterthur haben aktuell durch die Ausgaben von Anleihen gesamthaft rund 10 Mrd. Franken Fremdkapital aufgenommen. Durch die tieferen Zinsen könnten über zehn Jahre Zinskosten – also Steuergelder – von bis zu 150 Mio. Franken gespart werden.

Von einem attraktiven Schweizer Markt für Anleihen profitieren aber auch staatsnahe Betriebe wie Spitäler, Energieversorger oder der öffentliche Verkehr. Sie alle können nach der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen vom grösseren Interesse der Anlegerinnen und Anleger profitieren und sich dank der Reform günstiger finanzieren. Folglich bleibt mehr Geld für die eigentlichen Investitionen. Gerade bei steigenden Zinsen wird dies interessant sein.

Die Reform der Verrechnungssteuer ist ein wichtiger Schritt, um den einheimischen Kapitalmarkt zu stärken sowie künftige Steuereinnahmen zu sichern. Schätzungen zufolge sollen allein dem Bund nach zehn Jahren jährlich 490 Millionen Franken zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung stehen, die wiederum dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zugutekommen.

Ein klares JA zur Abschaffung der Verrechnungssteuer stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und Zürich. Die Herausforderungen für unsere Unternehmen sind angesichts der aktuellen Krise zahlreich. Die Unsicherheit nimmt zu. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz die Verbesserungen der Rahmenbedingungen konsequent vorantreibt. Das gilt ganz besonders im Steuerbereich. 

 

Abstimmungsparolen der ZHK 

 

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