Grundstückgewinnsteuer: Kantonsrat will gleich lange Spiesse für Zürcher Unternehmen

 

Der Zürcher Kantonsrat stimmte am 28. August 2017 einer Änderung des Steuergesetzes (KR-Nr. 5158) in der ersten Lesung mehrheitlich zu. Mit der neuen Regelung sollen zürcherische Unternehmen den ausserkantonalen gleichgestellt werden, welche ihre Geschäftsverluste schon heute an die Grundstückgewinnsteuern der Zürcher Gemeinden anrechnen lassen können. Zürich kennt diese Möglichkeit für seine Unternehmen als einziger Kanton nicht.

Die ZHK unterstützt diesen Schritt, da er eine Benachteiligung von Zürcher Unternehmen beseitigt. Sie hat sich deshalb bereits 2013 in der Vernehmlassung des Regierungsrats dafür ausgesprochen. Die Schlussabstimmung im Kantonsrat findet in ca. vier Wochen statt.

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