ZHK fordert Anpassungen bei der 2. Etappe der Teilrevision des RPG

Der Bundesrat und das Parlament wollen das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln. Eine entsprechende Vorlage, welche auch als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ausgearbeitet wurde, unterstützt die ZHK im Grundsatz. Jedoch fordert sie, dass verschiedene Änderungen vorgenommen werden, welche insbesondere für den Wirtschaftsstandort Zürich von hoher Bedeutung sind.

Der Bundesrat legte am 31. Oktober 2018 den Entwurf für die 2. Etappe zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) vor, wobei er u. a. das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln will. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) beschloss anschliessend, auf die Vorlage einzutreten und zu überarbeiteten. Im Laufe der Beratungen brachte die Kommission zudem Bestimmungen ein, die wesentliche Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative "Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)" aufnehmen. Die Initiative sieht u. a. vor, dass das raumplanerische Grundprinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet neu ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert werden soll. Die UREK-S war jedoch der Meinung, dass die Initiative wichtige Punkte offenlässt und stellte dieser deswegen einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber.

ZHK unterstützt Abbruchprämie

Die ZHK unterstützt in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der 2. Etappe der Teilrevision des RPB den Grundsatz der geplanten Änderungen sowie die Positionierung als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Insbesondere begrüsst sie, dass statt auf eine generelle Beseitigungspflicht von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen mit der Abbruchprämie auf eine Anreizstrategie gesetzt wird. Jedoch gibt es noch Anpassungsbedarf am vorgeschlagenen Gesetzestext. Die ZHK beschränkt sich in ihrer Stellungnahme auf die für den Wirtschaftsstandort Zürich besonders zentralen Änderungsvorschläge.

Anpassungsbedarf an der Teilrevision

Einerseits ist für die ZHK nicht nachvollziehbar, dass bei der Abbruchprämie für die Landwirtschaft unterschiedliche Regeln als für andere Wirtschaftszweige gelten sollte. Die Ausnahme, dass bei einer landwirtschaftlichen Nutzung die Abbruchprämie bezahlt wird, auch wenn ein Ersatzneubau erstellt wird, muss generell für alle Gebäude gelten, die zonenkonform oder standortgebunden sind. Andererseits kritisiert die ZHK, dass im Entwurf zur Teilrevision des RPG die Sachpläne des Bundes mit keinem Wort erwähnt werden. Dies ist insbesondere stossend, da es so zu Widersprüchen zwischen den Sachplänen des Bundes und den Richtplänen der Kantone kommen kann. Die ZHK fordert deswegen, dass in der Teilrevision des RPG eine die Sachplanung des Bundes betreffende Präzisierung aufzunehmen ist.

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