ZHK begrüsst Vorstoss zur Einführung liberaler Ladenöffnungszeiten in Tourismusgebieten

Bürgerliche Kantonsräte haben eine Parlamentarische Initiative eingereicht, mit der einerseits Tourismusgebiete neu definiert und andererseits die Ladenöffnungszeiten in solchen Tourismusgebieten liberalisiert werden soll. Die Zürcher Handelskammer (ZHK) unterstützt diesen für den Wirtschaftsstandort wichtigen Vorstoss ausdrücklich.

Am 29. März haben drei Kantonsräte der GLP, FDP und SVP die Parlamentarische Initiative " «Für offene Läden in Tourismuszentren», liberale Ladenöffnungszeiten in Zürcher Tourismusgebieten" eingereicht. Darin fordern sie, dass Paragraf 5 des geltenden Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz (RLG) angepasst wird. Konkret sollen neben Läden in Zentren des öffentlichen Verkehrs sowie Apotheken neu auch Läden in Tourismusgebieten vom Ladenschluss an öffentlichen Ruhetagen ausgenommen werden. Zudem fordern die Kantonsräte, dass die Definition von Tourismusgebieten in das RLG aufgenommen wird. Als Tourismusgebiet würden demnach gelten: Kur-, Sport-, Ausflugs- und Erholungsgebiete sowie Gebiete, die historisch oder kunstgeschichtlich bedeutsam oder durch ihre natürliche Lage, ihre Einkaufsmöglichkeiten oder ihr Freizeitangebot attraktiv sind, und in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist.

Der Zürcher Tourismus stellt die grösste Tourismusregion der Schweiz dar befindet sich aber im Moment in einer sehr schwierigen Situation. Mit einer Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten würde die Tourismusbranche gestärkt und die bestehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Kantonen abgebaut werden. Zudem hätten Bereiche mit längeren Ladenöffnungszeiten (insb. sonntags) viele Vorteile für den Wirtschaftsstandort Zürich. Es würden Arbeitsplätze zu Randzeiten geschaffen, der Kanton wäre attraktiver für inländischen und internationalen Tourismus und die Konkurrenzfähigkeit von Geschäften gegenüber Onlineangeboten würde erhöht. 

Die ZHK setzt sich schon lange für eine liberale Ausgestaltung von Ladenöffnungszeiten ein und unterstützt die eingereichte Parlamentarische Initiative deswegen ausdrücklich. Die ZHK hofft, dass der Kantonsrat diesen notwendigen Gesetzesanpassungen folgt, weil dadurch die Standortattraktivität des Kantons gesteigert und die bestehenden Wettbewerbsnachteile beseitigt werden können.

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