Zwei wichtige Geschäfte für den Finanzplatz Zürich
Der Ständerat wird Ende September voraussichtlich zwei Änderungen des Bankengesetzes beraten. Zum einen geht es um den «Public Liquidity Backstop». Dieser ermöglicht es der Schweizerischen Nationalbank, einer systemrelevanten Bank in einem Sanierungsverfahren zusätzliche Liquidität bereitzustellen, die der Bund garantiert. Der Ständerat berät zum anderen auch die «Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken». Systemrelevante Banken müssten künftig deutlich mehr Eigenmittel für ihre ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus unterlegen. Konkret betrifft das primär die UBS. Beide Geschäfte waren Ende August in der dafür zuständigen ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) vorberaten worden.
Das meint die ZHK: Ein erstes positives Zeichen zur Eigenmittelunterlegung kam bereits im Mai. Die WAK-S kündigte damals an, auch Alternativen zum aus Sicht der Wirtschaft zu weit gehenden Entwurf des Bundesrates prüfen zu wollen. Eine verhältnismässige und international abgestimmte Ausgestaltung ohne schweizerischen Alleingang ist absolut zentral, gerade auch für den Wirtschaftsraum Zürich. Es braucht auch weiterhin einen leistungsfähigen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz. Er bietet über 100’000 Arbeitsplätze, erarbeitet mehr als ein Sechstel der regionalen Wertschöpfung und erbringt unverzichtbare Dienstleistungen für Bevölkerung und Unternehmen. Nun gilt es, für beide Änderungen des Bankengesetzes eine tragfähige Lösung zu finden, die die Stabilität des Finanzplatzes stärkt, ohne seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen.
Beratungen zum Vertragspaket Bilaterale III
In der Herbstsession wird der Ständerat als Erstrat über das Vertragspaket mit der EU beraten. Vorgängig entscheidet er, ob die Stabilisierungsabkommen dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen. Während sich der Bundesrat und die aussenpolitischen Kommissionen beider Räte für das fakultative Referendum aussprechen, beantragt die Staatspolitische Kommission des Ständerates mit knapper Mehrheit eine Verfassungsänderung. Damit wären die Stabilisierungsabkommen zwingend Volk und Ständen vorzulegen. Der Ständerat strich das Geschäft in der Sommersession von der Traktandenliste, damit die Staatspolitische Kommission zunächst eine konkrete Verfassungsvorlage ausarbeiten konnte.
Das meint die ZHK: Zielführend ist, beim geltenden verfassungsrechtlichen Verfahren zu bleiben und die Bilateralen III dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Die Bilateralen III erfordern keine Verfassungsänderung. Das ordentliche Referendumsverfahren gewährleistet die demokratische Mitsprache, ohne die für den Wirtschaftsstandort zentrale Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU mit einer unnötigen zusätzlichen Hürde zu belasten. Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz.

